110ches verordnete, daß die eines Kindermordes überwie-sene Weibspersonen auf einer Schleife zur Gerichtsstättehingeschleppt, mit dem Schwert hingerichtet, und ihrKopf aufs Rad gesteckt werden sollte. Sonach müßtedie Vollstreckung dieses Urtheils, NB. mit Bemerkungder Hauptmomenten der individuellen Umstände desVerbrechens — welches überhaupt bey allen Verbre-chen schwerer Art empfohlen zu werden verdient — inöffentlichen Blättern zur Publizität gebracht werden.Nicht viel gelinder müßte auch das Verbrechen des vor-sätzlichen Abtreibens einer belebten Leibesfrucht, wor-unter ich mir einen Fötus denke, der schon durch Mus-kularbewegungen Lebenszeichen von sich gegeben hat,bestrafet werden.Einige Vorschläge, wodurch die Begehungdes Kindermordes erschweret werdenkönnte.§. 144.Nach im bisherigen vorgetragenen Gründen, wodurchdie Kindermorde theils mittel= theils unmittelbarerweiseihr entstehen erhalten, und nach zugleich vorgeschlagenwordenen Mitteln, wodurch der häufigen Begehung die-ses Verbrechens nach meinen Einsichten vorgebeugtwerden könnte, schreite ich zur Beantwortung der zwei-ten
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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