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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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102worden ist, bleibt die Anwendung der Strafgesetze mitdem ganzen Gefolge von Milderungs- und Schärfungs-gründen ein trauriges Nothbehelf des moralischen Ge-fühls, wodurch man eine Wiederrechtlichkeit durch eineandere wieder gut zu machen sucht.§. 134.Bey Gelegenheit daß ich die Bekanntmachung derStrafgesetze eines jeden Verbrechens, wesentlich zuseyn ausgeführet, und die Unwissenheit in diesem Punkt,eine reichhaltende Quelle der häufigen Begehung derVerbrechen zu seyn bemerket habe, finde ich mich ausdringenden Gründen bewogen, ein Wörtchen über dieBestrafung des Verbrechens des Kindermordes, zu des-sen Verhütung ich so gern ein kleines Schärflein beytra-gen möchte, anzuführen.§. 135.Zu den Erfordernissen des Thatbestandes dieses Ver-brechens, welche theils in den Gesetzen vorgeschrieben,theils in dem Geist unserer Gesetze enthalten sind, ge-hören folgende: daß nämlich an einem außer der Eheerzeugten, nach der Geburt noch im Leben gewesenemund zum fortleben fähigen Kinde, durch eine rechtswi-drige Begehungs= oder Unterlassungshandlung, von derMutter der Todt ihres Kindes nothwendig und unmit-telbar bewürket worden sey. Ist beym ungezweifel-ten Daseyn dieser Erfordernisse mit Vorsatz oder absicht-lich von einer Mutter eine That vorgenommen oderun-