49nisi imploratus, müßte daher in Fällen unter gege-bener Art, wo dem Staat so viel an der gehörigen und ge-schwinden Ausmittelung des Urhebers gelegen ist, wiebeym inquisitorischen Prozeß in peinlichen Fällen eineAusnahme leiden. Ich muß ferner bemerken, daß diegesetzgebende Gewalt wenigstens in sofern blos die pro-visorische Verbindlichkeit zur Bestreitung der Kindbetts-und Unterhaltskosten in Frage ist, nach der Natur desGegenstandes allerdings das Recht haben, die Beweiß-führung zu erleichtern.§. 64.So viel würde also unbedenklich Rechtens seynmüssen, daß wenn ein der Paternität beschuldigter ein-gestanden hätte, mit der Geschwächten fleischlichen Um-gang gepflogen zu haben, daß ein solcher vorläufig aufder Stelle zur Bestreitung der Kindbetts= und Unter-haltskosten, so wie auch zur Entschädigung angewiesenwerden müßte, sollte er auch beweisen wollen, daßmehrere um dieselbige Zeit sich mit der Geschwächtenfleischlich abgegeben hätten, oder daß er wegen Längeder erfolgten mit der Geburt oder der Zeit der Schwan-gerschaft nicht übereinstimmenden fleischlichen Vermi-schung, unmöglich Vater seyn könnte. Mit dieser Ein-rede müßte ein solcher vor der Hand ab= und zur be-sondern Ausführung hin verwiesen werden, zum Theilhat auch schon die Praxis verschiedener Länder die-sen Grundsätzen Eingang verschafft.§. 65.
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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