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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
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lust den benannten Schwängerer vorladen, ihm insGewissen sprechen, und nicht nur die zeitlichen Nach-theile und Strafen schildern, welche im gewissenlosenLäugnungsfall auf ihn warteten, sondern auch zugleichbegreiflich machen, welche Verantwortungen er beydem unsichtbaren allmächtigen Richter, besonders dannin einem hohen Grade auf sich laden würde, wenn dastrostlose Mädchen wegen seiner Treulosigkeit in Ver-zweifelung gerathen, und einen unglücklichen Schrittausführen würde. Würden diese Vorstellungen undErmahnungen nicht gleichgültig, sondern mit gehörigenWärme vorgetragen, so getraue ich mir zu behaupten,daß wenigstens in vielen Fällen die als Vater behaupteteMannsperson es seye, dann daß sie zur Klasse der ver-ruchten und gewissenlosen Bösewichter gehörte, ihrenbegangenen Fehltritt bekennen, sohin es keiner fernernErforschungsmittel der Wahrheit mehr bedürfen würde.Beharret indessen der angegebene Schwängerer aufseinem Leugnen, so bliebe freilich nichts anders übrig,als den Weg des Beweises gegen ihn einzuschlagen.§. 63.Ich muß hiebey im Allgemeinen die Bemerkungmachen, daß der Richter in solchen Fällen von Amts-wegen jene Maaßregeln zu ergreifen, angewiesen seynmüßte, welche nur immer zum Beweise der Paternitätdienten. Der Satz: judex non impertitur officiumnisi