Druckschrift 
Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
47
Einzelbild herunterladen
 

47besonders angewiesen werden könnten. Sollten nunauch diese unvermögend oder verstorben, die sonstigenVerwandten einer Geschwächten, aber zur Ueberneh-mung dieser Kosten, nicht geneigt zu machen seyn, *) sowürde es die unstreitige Pflicht des Staats seyn, so-wohl für den Unterhalt des zu gebährenden außereheli-chen Kindes, als auch dafür zu sorgen, daß es derMutter am nöthigen Lebensunterhalt nicht ermangelte.§. 61.Häufig ereignen sich nun auch die Fälle, daß der-jenige, dem eine ausserehelich Geschwächte ihre Lageaussergerichtlich entdeckt, von der ihm zur Last gelegtenVaterschaft nichts wissen will, durch solche Aeusserun-gen, besonders wenn sie wohl gar mit Ungestümm undbittern Vorwürfen verbunden werden, erhält mancherKindermord sein Daseyn. In solchem Fall muß es alsonoch um so mehr strenge Pflicht einer Geschwächtenseyn, die dem angeblichen Schwängerer zeitig gemachteEntdeckung, und dessen hierauf erfolgte ungünstige Er-klärung auf der Stelle der competenten Obrigkeit, mitBemerkung der zum Beweise der Paternität ihr zurSeite stehen habenden Beweißmittel, anzuzeigen.§. 62.Dies Richteramt müßte hierauf ohne allen Zeitver-lust*) Denn Zwangspflichten hierzu, sind bey denselbennicht vorhanden.