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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
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46len dann unverzüglich mit Vorladung des Schwänge-rers, den bestdienlichsten Maasregeln ergreifen müßten,welche die sichere Erhaltung der Kindbetts- und der Un-terhaltskosten des zu gebährenden Kindes, herbeyführten.Ergäbe es sich nun bey solcher Untersuchung, daß nichteinmal die sichere Bestreitung dieser provisorischen Kosten,vielweniger also die der Geschwächten (wenn sie eineehrbare Person wäre) gebührende Entschädigung, vomSchwängerer erzwungen werden könnte, so würde einsolcher, dessen That bey dieser Voraussetzung mit größ-tem Recht als ein Verbrechen betrachtet werden müßte,mit einer angemessenen Gefängnißstrafe zu belegen seyn,denn er ist ja die Ursache, daß jetzt jene, so nur Se-cundario zur Hergebung vorerwähnter Kosten ver-pflichtet wären, seine Verbindlichkeiten zu übernehmen,in die Nothwendigkeit versetzt werden.§. 60.Hat die Geschwächte eigenes angreifliches Vermö-gen, so ist es also nunmehr diejenige, welche vorer-wähnte Kosten aus dem ihrigen zu bestreiten, sich be-quemen muß, fehlt es aber einer Geschwächten, wel-ches als Regel angenommen werden kann, an eigenemdisponibelen Vermögen, so treffen die Verbindlichkeitenzur Bestreitung der Unterhaltskosten für Kind und Mut-ter, die Eltern oder Großeltern der Geschwächten,wozu dieselbige wohl zweckmäßig durch die Obrigkeitenbe-