36und die Gefahren wegen des zu begehenden Kindermor-des nicht genährt, nicht begünstigt werden sollen. EinStaat, der nach dem Gesagten verfährt, wählt gewißunter zwey Uebeln das kleinste, und verhütet dadurchoffenbar ein größeres. An innerlicher Achtung verliert einausser der Ehe beschwängert gewordenes Mädchen zwarallzeit, es würde sogar der beste Beweiß vom größtenSittenverderbniß seyn, wenn eine solche Person eben sogeachtet würde, wie ein Mädchen so sich ehrbar be-trägt, ausser dieser Minderachtung und der damit ge-wöhnlich verbundenen Verschlimmerung der politischenExistenz, welche sich ein solches Mädchen durch ihrenLeichtsinn zugezogen hat, sollten und müßten aber auchalle sonstige Uebel und gelegenheitliche Nachtheile ganzverbannt werden, oder ist es nicht wahr, daß eine aus-serehelich Geschwächte als solche schon hart genug ge-straft sey.§. 47.Jene Eltern, oder welche es sonst sind, deren Ob-sorge solche geschwächte Mädchen anvertraut waren,fehlen durch deren Mißhandlungen, verstoßen aus ih-rem Hause, oder wenn sie ihnen auf sonstige Weise,wie so häufig geschiehet, ihre Lage unerträglich machen,und so zur Verzweiflung bringen, um so mehr, weilgerade ihnen gewöhnlich der gegründete Vorwurf ge-macht werden kann, daß sie durch unzeitige Nachsichtund durch ihre Sorglosigkeit an dem was sich mit ihrenTöchtern,
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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