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Meinungen einiger Gelehrten über die heutige Anwendbarkeit des macedonischen Rathsschlusses
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13Thätigkeit und Anwendung ihrer Kräfte entwöhnt,auf Abwege und von Thorheiten zu Verbrechen undLastern leitet, und der junge Mensch sich mit Be-schäftigung eigner Auswahl die Leere tilgt, welcheMangel an geordneter Beschäftigung in seiner Tags-ordnung läßt.Dieser Mangel an richtiger Erziehung und zweck-mäßiger Leitung kömmt allerdings auf die Schuldder Eltern, der Vormünder, von deren Nachläßig-keit dieselbe Folge ist, und in so weit wäre es auchbillig, daß diese die Folgen derselben büßten. Die-selben desfalls zur Bezahlung der Schulden, welcheihre Kinder gemacht haben, anzuhalten, scheintgleichwohl eine zu harte Bestrafung für die Nachsichtund Schwäche, welche sie sich bei derselben Erziehungzu Schulden kommen lassen, und wäre auf jeden Falleine Unbilligkeit gegen die Geschwister eines verschwen-derischen Haussohns, denen der filzige Vater dieSummen abkargen würde, welche er für jenen be-zahlen müßte. Auch verdient der Gläubiger, derleichtsinnig und ohne Erkundigung einem jungenMenschen borgt, allerdings mindere Rücksicht, alsdessen ganz schuldlose Geschwister.Hat der junge Mensch Eltern, die ihm selbst dienothwendigsten Bedürfnisse versagen, haben diesedurch eigne Schuld auf irgend eine Weise den Gläu-biger zutraulich gemacht, ihrem Sohne zu borgen,