12im Kerker buͤßen, wenn der Glaͤubiger glücklich genugist, den schweren Beweis zu führen, daß sein Schuld-ner wirklich eine bösliche Absicht hatte.So vereinigt sich gewiß alles, um die Gesetzge-bung aufzufordern, wirksamere, zweckmäßige An-stalten vorzukehren, ein Laster zu verhüten, das sonahe an Verbrechen gränzt, so leicht zum Verbrechenwird, und so sehr nachtheilige Folgen hat.Das zulaͤnglichste, einzig radikale Mittel ist alleindie Erziehung, und so lange man im Allgemeinenhierin noch so sehr praktisch zurücke ist, läßt sich wohlauch hier keine radikale Heilung hoffen. Sehr rich-tig findet Schreiner in dem durch seinen (unten an-geführten Rechtsstreite) veranlaßten Werkchen *) denHauptgrund dieser verderblichen Neigung jungerLeute zu Ausschweifungen und Schuldenmachen dar-in, daß der Thätigkeitstrieb der Kinder nicht frühgenug und zweckmäßig benutzt und geleitet, oder garganz vernachläßiget wird, und daß Mangel an ge-ordneter, ihren Kräften, Neigungen und Talentenentsprechender Beschäftigung dieselben von nützlicher*) Gedanken über das einreissende Schuldenmachen jun-ger Leute, nebst einem Vorschlag zu Einschränkungdesselben, und über die Bekanntmachung gerichtlicherVerhandlungen. Veranlaßt durch zwei auf einandergefolgte und angehängte processualische Vorgänge.Herausgegeben von J. H. C. Schreiner, Buchhändlerin Düsseldorf. 1803.
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Meinungen einiger Gelehrten über die heutige Anwendbarkeit des macedonischen Rathsschlusses
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12
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