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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1334 Bellcnz, Bollen; und Riviera. IS8I.

Recht gegen den Statthalter Bonzanigo vorbehalten, Absch. 614, g, 3Z»<» Baptista Zacchuno vonBellenz wird um 31 Krön, gebüßt, weil er bei einemGang zur Buhlschaft" eine Büchse getragen undweil er dem Johann Anton Rusca bei Bewachung seines Weingartens gegen Albcrich Tatt behülslichwesen. Absch, 614, b. 3k>7 Ebenso wird Batha Bocchetti wegen verbotenen Tragens von Buchst"um 35 Krön, gebüßt. Absch. 614, e. 3k>8 Johann Anton Mollo wird um 12 und Gabrielum 6 Kronen gebüßt, weil sie entgegen einem Verbot den Straßen nach etwas Allmend zu ihremeingeschlagen haben. Weil ihnen aber der Rath zu Bellenz diese eingeschlagenen Stüke zu kaufen gegebenwird ihnen das Recht gegen denselben vorbehalten, lieber eine Reklamation des Raths gegen diese"Beschluß wird nicht eingetreten, Absch, 614, ll. 3M5 Der Zöllner zu Vellenz wird um 16 Krone"gebüßt, weil er einen ungeschikten Aufseher zuCarnaseo" angestellt hat; auch wird ihm bis auf weiter"Bescheid verboten, Dolche oder verbotene Gewehre zu tragen, bei der hierüber festgesezten Buße, Absch614, e, Aittt Auf die Beschwerde der Grafschaft, daß die Bürger der Stadt öfters mit alten Rechnungbüchern Schulden ansprechen, die vor fünfzig Jahren und auf unbekannte Weise entstanden und von deiw"niemand weiß, ob sie abbezahlt sind oder nicht, wird auf Ratification hin verordnet, daß jede Sch"^schrift, die nicht durch glaubwürdige Notare unterschrieben und zehn Jahre nicht angesprochen wordo"ist, kraftlos sein soll, mit Ausnahme der Forderungen von Kirchen, Spitälern, geistlichen Gütern, Bogt'kindern undCommunalsachen", Absch, 614, k. Die Grafschaft Bellenz beschwert sich, daß ^

Kommissäre solche, welche eines Frevels oder einer Misscthat angeschuldigt find, sogleich verhaftennur gegen das Versprechen einer Geldsumme auf freien Fuß sezen, und stellt ganz unterthänig dassuch, man möchte jeden, der nicht wegen malefizischcr Sachen, sondern nur wegen Geldbußen verhakworden, auf Bürgschaft hin freilassen und ihm zu appellieren gestatten, Lezteres wird aufcation hin zugesichert, Absch, 614, A. A4»2 Es wird berichtet, daß der Rath zu Bellenz aus dre'BMitgliedern bestehe, daß die Stadt aber gegenwärtig nicht mehr so bevölkert und mit tüchtigen Man"""versehen sei wie früher, daß deßhalb der Rath gegenwärtig aus jungen, unerfahrenen, verdorbenen Le"^zusammengesezt sei, durch welche die Stadt in einige tausend Kronen Schulden gcrathen; zugleich w"vorgeschlagen, daß man, um diesem vorzubeugen, den Rath bis auf achtzehn Mitglieder absterben lassen möch^von denen nicht weniger als zwei Dritttbeile oder zwölf Mitglieder im Rath anwesend sein dürft" ^Der Vorschlag wird in den Abschied genommen, Absch, 614,1,. AV3 Jedes der III Orte erhält vomzu Bellenz 90 Krön,; die Ausgaben für Jahrgehalte, Geschenke u, a, m, betragen 57 Krön,, 40 Dopp^I Thl,, 2 Dike, (1 Krön, 60 Doppler). Absch, 614, i. A«»A Vogt Mettler auf der Riviera niest^daß gar keine malefizischcn Händel vorgekommen seien, daß die III Orte der Landschaft wegen ihre" ^kosten für des Landvogts Haus den dritten Theil vom Criminell und Malest; geschenkt haben, daßandern zwei Drittel dem Landvogt gehören, daß er übrigens bereit sei, auf Begehren specificierte Rcch""'^abzulegen, Ausgaben an Geschenken und Besoldungen auf jedes Ort 3'/z Krön, Absch, 6l4-^AM? Dem Vogt Suter zu Bollenz werden die Einnahmen von einigen malestzischen Fällen an st'"Jahrlohn von 50 Krön, überlassen. Ausgaben für Geschenke, Abschiede u, s, w, auf jedes Ort l Kr50 Doppler, Absch, 614,1. AM». Commissär Werner Jütz legt einen besiegelten Schein vor, ^welchem ihm auf einem III-örtischcn Tag zu Uri die Kosten wegen einiger auf der Riviera geftnö ^Weiber aus der Kammer zuerkannt worden waren; er wird nun mit 19 Kronen, 20 Dopplern <9^zahlt, Absch, 614, m.