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und daß der Landvogt den Thäler nur als einfachen Todtschläger verbannt habe, während er als Mörderhatte verrufen werden sollen, wird Bonesana als öffentlicher Mörder verrufen und den Verwandten de-Ermordeten bis in das vierte Glied erlaubt, sich zu rächen, Absch. 659. l>. 55^2. Meister Domenicedel Ghezzo von Sigirino hatte vor einigen Monaten den Domcnico dclla Simone von daselbst duckeinen Schuß getödtct und war deßwegen vom Landvogt als Mörder verrufen und verbannt wordenNun bittet der Thäter um Milderung des Urthcils und um nähern lintersuch des Processes Da ickaus demselben ergibt, daß die That nicht olme Veranlassung des Getödteten erfolgt ist, indem dieser auldem Todbett sich selbst als Ursache bekannt und dem Thäter verziehen hat, wird das Urtheil für kraftl^erklärt, der Bann aufgehoben und dem Landvogt befohlen, den Thäler als einfachen Todtschläger «ckLandesbrauch aus der Landschaft zu verrufen, Absch, 659. i. — 333, (1584). Eine Beschwerde wFrau und Kinder des von Domcnico del Ghezzo ermordeten Domenico della Simone von Sigirino, daßman den Thäter auf lezter Jahrrechnung tibcriert, bevor er sich mit ihnen vertragen habe wird in de»Abschied genommen, damit jedes Ort bei den betreffenden Boten sich erkundige, aus welchen Grunde»dieses geschehen sei. Dem Landvogt wird daneben aufgetragen, den Ghezzo festzunehmen und nach Ver-dienen zu bestrafen. Absch. 671. i. — 33Ä. Das Begnadigungsgesuch des Meisters Antonio Doinenicedella Puppa von Torrieclla, der vor einigen Jahren einen Todtschlag begangen, mit den Verwandte»des Getödteten sich seither ausgesöhnt und sich während seiner Verbannung gut benommen hat wird '»den Abschied genommen; die vom Landvogt crtheilte Liberation soll inzwischen in Kraft bestehen Abck686. 6. - 333. Der Proeeß über einen leztc Faßnacht zu Sessa vorgefallenen Todtschlag sowie diedarüber aufgenommenen Kundschaften und erlassenen Urthcile werden verlesen und bestätigt diewird als eine ausgemachte in den Abschied genommen. Absch. 686. 0 - 33« Johann Anton Talctckvon Brescia hatte den Läufer von Bergamo ermordet und um 1500 Thaler beraubt; denselben »Sman nun durch das Schwert hinrichten ; die auf ihm noch vorgefundeneu 842 Thaler vertheilt man "ckAbzug der Kosten aljo: Jeder Gesandte erhält als Belohnung 10 Stnk. der Laudvogt den dritten Tlst"und ,edes Ort noch 5 Stük. Absch. 686. 0. - 337. (1585). Das Begnadigungsgesuch der Eltern »->K.ndci des Jakob Ravetta von Bogno im Val-Colla, der seine Frau umgebracht hat' wird all m.true'ckckT-- "-O' «- - -««' MM., «>»°>> Bo.agj R..chj,7,7 - »»«'-
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g-boacht. da« dies. W.r-Iwn.u ouf falsch. Vorgab.» hm ,u Stand. z.Iomnl.u, w.rdwt js- -ufg-b-^das llrthe.l des LandvogtS, der den Mörder zum Rad vcrurtheilt hat, wird bestätigt und die Vcrba »nU»!>erneuert; Broccho soll die in den Orten ausgebrachten Scheine jedem wieder zurükstellen Der Handelwird in den Abschied genommen. Absch. 745. o. - 3Ä«>. Alt-Landvogt Hüncrwadel erzählt umstä.'dlckden Hergang des Processes mit den Brüdern Christoph und Anton Calligari von Porza, die eine?Mordes angeschuldigt waren, und bittet um Aufhebung des lczten Beschlusses, durch welchen ihm d"on obigen zugestcherte Verehrung entzogen werden wolle. — Sein Gesuch unterstüzen die Gesandtn - >affbausen; eS wird aber dennoch in den Abschied genommen. Absch. 755. p.