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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Thurgau,

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schrieben in Betreff des trozigcn Benehmens der Nengläubigen zu Franenfeld gegen die Katholiken da-selbst bei Ausübung des Gottesdienstes, Absch. 576, 5, Die Anstände des LandvogtS mit demNuntius, Bischof von Vcrcclli, wegen seiner Widersetzlichkeit bei Reformation der Geistlichen und Klö-ster und des deßhalb erfolgten BannS werden beigelegt, (S. d, Absch, 578, a. «?.). (1581). Denbeiden Landschrcibcrn, die wegen eines Schreibens in Betreff des Bischofs von Vcreelli anher eitiertworden, wird anbefohlen, ihre Verantwortung jedem Ort schriftlich zuzustellen und daneben alles zu thun,was zum Frommen der katholischen Religion und guter Reformation gereicht, Absch. 608. n.Herr Wohlgcmuth berichtet, daß der Kürschner von Bischofszell abermals vom katholischen Glau-ben abgefallen sei, und bittet um Rath über sein Verhalten, Es wird ihm gerathen, denselben aus Bi-schofszcil zu verweisen, weil er sich gegen den Landfrieden verfehlt hat, Absch, 607, i. (1582),Der alt-Landschreibcr von Fraueufeld meldet vor den Gesandten der V katholischen Orte: Bei der Glau-bcnsändcrung seien die Bilder und andere Kostbarkeiten in den Kirchen zerstört worden; weil nun scit-bcr die Kirchen wieder in Stand gestellt, auch deren Einkünfte geordnet worden, so sei uöthig, vieledieser Dinge wieder anzuschaffen; da jedoch zu besorgen sei, daß, wenn die Altgläubigen das Geldsstr diese Anschaffungen aus dem Kirchcnvcrmögcn nehmen, dann die Reugläubigen ebensoviel an ihrePfründen beansprechen werden, so bitten sie um Vollmacht, Das Gesuch wird in den Abschied genom-men, Der Landschreiber zu Baden erläutert hiebci, daß i» der Grafschaft Baden solche Anschaffungenstets aus den Einkünften der Kirchen gemacht werden, ohne daß die Neugläubigen es hindern,Absch, 687, e. (1588). Leopold Fecr, des Raths zu Lueern, bittet im Namen seines SchwäherS,Äunker Kaspar Ludwig von Heidenheim zu Klingen, um Verwendung beim bischöflichen Rath zu Eon-üanz, damit dieser ihm einen Priester in seine Herrschaft Gachliugen (Gachuang) bewillige, was ohneNachtheil des Landfriedens geschehen könne, Das Gesuch wird all in-ctiuonllnm genommen,Absch. 656, o. Eine Zuschrift Zürichs, betreffend das Gesuch des von Heidenheim, wird inben Abschied genommen, Absch, 657, 8. Auf die Verantwortung des von Heidenheim aus dasSchreiben Zürichs au die V katholischen Orte, betreffend Herstellung der hl, Messe zu Gachuang, wirdder lezte Beschluß zu Baden bestätigt. Was man an den Landvogt und an Herrn Wohlgemut!) (constauz.Obervogt zu MörSburg) über diese Sache geschrieben hat, darüber kann jeder Bote au seine Obern re-Wriereu, Absch, 660. o. - Lueern begehrt für steh und im Namen der vier andern katholischenOrte von Zürich Antwort, ob es gemäß Landfrieden gestatten wolle, daß von Heidenheim den altenGlauben und die Messe zu Gachuang wieder einführe. Die Gesandten Zürichs sind darüber nicht instruiertUnd begehren es in den Abschied, Sic werden nochmals um beförderliche Antwort ersucht, Absch. 665, 5.2kl?» Laut einer Zuschrift des LaudvogtS widcrsczt sich Zürich immer noch der Herstellung der heilige»-Neffe zu Gachuang, Daher wird beschlossen - Es sollen die Gesandten nach Baden bevollmächtigt werden,Mit denen von Zürich freundlich zu reden, daß sie gemäß Landfrieden dem von Heidenheim dabei behol-ten sein möchten; dcßgleicheu sollen der Landvogt im Thurgau und der Landschreibcr zu Baden aufge-tvrdert werden, zu berichten, wie jczt die Sachen stehen; übrigens sollen die Gc;andten darauf dringen,^ der dortige Prädieaut wegen seines Benehmens fortgcwiesen werde, Absch. 666. o. <(58-1).N?au ist einstimmig entschlossen, den Handel wegen Herstellung der Messe zu Gachuang, wenn er aufstutlichem Wege nicht berichtiget werden könnte, mit dein Rechten zu Ende zu führen, weil die Unter-thanen freiwillig die Messe begehren; daher wird beschloffen, auf künftigem Tage zu Baden Zürich unter

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