Thurgau,
und sie an niemanden herauszugeben. Auch der Landvogt im Thurgau soll davon benachrichtigt werden,Absch, 141, e. — 278, Man will auf nächstem Tage berathen, was für Maßregeln zu treffen seien,damit der Fronleichnamstag und die Auffahrt Christi im Thurgau besser gefeiert werden, Absch, 141, i.—27?». Auf den Bericht, daß einige Pilger auf ihrer Heimkehr ab der Engelweihe zu Einsiedeln in derLandgrafschaft Thurgau ungebührlich angefragt worden, wird der Landvogt beauftragt, eine Untersuchungüber die dabei vorgekommene Lästerung der Mutter Gottes einzuleiten und die Schuldigen iu's Gefäng-niß zu werfen, Absch, 145. o. — 281». (1562). Des Abtö von St, Gallen Begehren um Rath, wie ersich zu Verhalten habe, indem einige seiner GotteSpauSleute im Thurgau vom katholischen Glauben ab-gefallen seien, wird all instruonlluin genommen, Absch. 154. g, — 281. Bezüglich des Anstandes zwi-schen dem Abt von Einsicdeln und den Kirchgellersen von Burg wird zu Gunsten des erstern entschieden,(S, d. Absch, 162, mm.), — 282, (1566). Abgeordnete der Stift Bischofszell berichten über einen An-stand der Stift mit denen von Schönenberg und Buchwhl, indem nämlich leztere verlangen, daß dieEinkünfte der Pfründe zu Selischwhl, weil dort niemand mehr zur Messe gehe, einem Prediger verab-folgt werden sollen. Darauf wird beschlossen: Die Einkünfte der Caplanei zu Selischwhl sollen gemäßStiftung der Pfründe verbleiben und die Stift soll sie mit einem Priester versehen; wenn dann die vonSchönenberg und Buchwhl ibrc rechte Pfarrkirche nicht mebr besuchen wollen und einen Prediger begeh-ren, mögen sie einen solchen auf eigene Kosten anstellen, Absch, 262, >, — 2854. (1567), Auf das Be-gebren des Landvogtö um Weisung, was er gegen den Prediger von Stcckborn, Mauriz Schneewolf,vorzunehmen habe, der gemäß darüber aufgenommener Kundschaften wider die Mutter Maria und dieHeiligen gelästert und in seinen Predigten über alle Altgläubigen gescholten habe, wird ihm aufgetragen,den Prediger vor Gericht zu stellen und den Richtern anzubefehlen, denselben als Uebertreter des Land-friedens zu richten, Absch, 296, a. — 284. (1569), Der Landvogt beschwert sich, daß bei Erledigungvon Pfründen die Lehcnherren keinen Prediger anstellen wollen, der nicht zuvor von den Gelehrten inZürich examiniert worden sei und die Prüfung bestanden habe, ferner daß er gemäß eines ihm zugekom-menen Beschlusses die Prediger dazu anhalten müsse, auf eine bestimmte Zeit die Shnode der Neugläubigenzu besuchen, nämlich die im obern Thurgau jene zu St. Gallen, die andern die zu Zürich, Absch 334 o28? (1570). In Betreff des Predigers zu Nomanshorn und des Hans Graf von Rorschach wollendie V Orte auf bevorstehendem Tag zu Baden darauf dringen, daß der Abt und das GotteshausSt. Gallen bei ihren Freiheiten und Rechtsamcn ohne allen Abbruch verbleiben können, Absch, 352 l>.—28<». (1573). Dem Prediger Hans Buchhorn wird eine Empfehlung an den Landvogt ausgestellt da-mit er endlich in das ihm von den Domherren verliehene Pfrundlehen eingcsezt werde, Absch, 427, k. —287. (1578), Die Gesandten von Zürich führen Beschwerde über ein Mandat des Landvogts, durchwelches jedermann anbefohlen werde, neben andern Feiertagen noch den Dreikönigen-, den Fronleichnams-,St. Michels- und St, Katharinentag zu feiern, obschon die Nengläubigen seit Aufrichtung des Landfriedensni chtmchr diese Tage, sondern nur die „Zwölfbotten" Tage gefeiert haben, — Die Beschwerde wird allM5.truonllum genommen, Absch, 531. hh. — 288, Es wird beschlossen, daß es beim Landfrieden und beiden bisher üblichen Feiertagen zu verbleiben habe, Absch, 539. pp. — 28?». Da ein Anstand waltetzwischen dem Herrn zu St, Johann zu Konstanz und den Bauern zu Lipperswhl in Betreff ihres Pre-digers, wird dem Landvogt aufgetragen, nochmals eine gütliche Vereinbarung der Parteien zu versuchenoder sie an'ö Recht zu weisen, Absch. 546, g. — 2?»<». (1580). An den Landvogt im Thurgau wird ge-