Thurgau.
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2<». Kirchliches Ginubenssachen.
Verschiedenes.
Art. 27l (1556). Ei» Bericht des Landvogts, sowie die darauf erlassene Antwort wird all i-o.ko-rondum genommen. Absch. 3. k. — 272 Von Zürich wird verlangt, die von Stein bei dem Mandatüber das Beten, welches für alle Vogtcien erlassen worden, bleiben zu lassen, weil es daselbst nichts zuverbieten habe, indem die Mannschaft jenseits der Brüke zu Stein, sowie Grund und Boden daselbst,den VII Orten zugehöre. Absch. 5. oe. — 273. Die Gesandten von Zug eröffnen, daß, da die Kirchenund Kirchcnzierden im Thurgau in Abgang gekommen seien und da die Unterthanen daselbst gegen denLandfrieden viel über den Glauben disputiert haben, ein Gesandter an den Landvogt abgeordnet wordensei, damit er dagegen einschreite-, dieser Gesandte, Statthalter Hcrstcr von Zug, sei in dieser Angelegen-heit vierunddrcißig Tage abwesend gewesen; es glaube, daß die daherigen Kosten von den V Orten ge-meinsam getragen werden müssen. — Wird in den Abschied genommen. Absch. IL. «I. — 27Ä. In Be-treff der Eutschädigungssordcrung dcS Statthalters Herstcr sür seine Sendung in's Thurgau und Rhcin-thal wird beschlossen, er soll erklären, wie viel er fordere, damit dann zu Baden jedes Ort angebe, wiediel es geben wolle. Absch. IL. g. — 273. (l55L). Es waltet ein Anstand zwischen den Alt- und Neu-gläubigen zu Frauenfcld in Betreff der dnrcb Ableben des Mcißer Heinrich Feer erledigten Caplanei-Pfründc, welche nun beide Parteien mit einem Geistlichen ihrer Religion bcsczen möchten; zudem be-schweren sich die Katholiken daselbst, daß die andern am Charsrcitag läuten, daß sie den Sigrist, der„wegen Wetter geläutet", mißhandelt haben, u. a. m. Die Reformirten dagegen verantworten sich überdiese Beschwerden. Da nun der Handel auch den Bischof von Consta»;, als Collator der PfarrpfründcFrauenfcld, angeht, so wird er auf nächsten Tag zu Baden verschoben. Absch. 56. m. — 27<». (1561).Abgeordnete des Abts von Cinsiedeln bringen vor: Im Jahr 155L haben die VII Orte beschlossen, cStoll der Abt sammt dem Landvogt von den Kirchcnpflegcrn auf Burg (außerhalb Stein) Rechnung ab-nehmen und dafür sorgen, daß der Kirche Güter wohl angelegt werden und daß man für die Kirchcn-zierden gut sorge; bereits seien nun drei Rechnungen abgenommen worden; nun zeige sich aber, daßschlecht verwaltet werde; denn während die Einnahmen dieser Kirche nur '21 Gulden, 16 Den. an Geldund 2 Mltr., 1 Mütt und B/z Vrtl. Kernen betragen, belaufen sich die Zchrungskosten bei dieser Rechnungsablage bis auf 16 Gld.; ferner werde im Kircheuwald leichtsinnig gcwirthschaftet; ebenso seien zumNacktheit der Kirche einige ihrer Güter verkauft, andere als Erblehen verliehen worden; um uuu bessereOrdnung zu schaffen, habe der Abt als Lchenherr zwei Pfleger ernannt, welchem aber die Gemeinde sichwidnseze und nicht einmal die Kirchenrechnnngen, Urbare und Rödel abschreiben, oder von denselbenEinsicht nebmen lassen wolle; er müsse daher über dieses alles Klage führen. — Nachdem dann die Be-vollmächtigten der Kirchgenossen zu Burg ihre Verantwortung über alle Punkte vorgebracht und da dieHandlungsweise der Pfleger und deren Rechnung nicht gefällt, so wird der ganze Handel i-n den Abicbiedgenommen. Von der Mehrheit wird gleichzeitig verfügt, daß die zu Burg wiederum zum Ave Mariaoder Gebet des Morgens und Abends läuten lassen sollen. Absch. 132. ->. — 277. Die Anzeige, daßder Bürgermeister von Cham sammt einigen Räthen und Predigern von Zürich dem Prediger zu Burg,einer Pfründe dcS Abts von Cinsiedeln, verwiesen haben, daß er zu wenig scharf predige und zu vielmit Priestern und Altgläubigen verkehre, wird all i-okoi-onllum genommen. Schwhz soll dem Landvogtzu Baden anbefehlen, die Urbare. Rödel und Rechnungen der Kirche zu Burg wohl zu verwahren