69widmen, angeordnet, und zum heilsamstenallgemeinen Kirchengesetz sanctionirthat, von den Fürsten Deutschlan-des eigenmächtig abgestellt, und zum Gefal-len der Philosophen zernichtet werden könneund solle. — Ein solches Verlangen äussertwenigstens der Verfasser; nicht aber die er-habenen Fürsten Deutschlandes.Allerdings würde es den Absichten derneuern Unphilosophen angemessen seyn, wennsie die Aufhebung des Cölibats er-wirken könnten: sie würden dadurch ihremZwecke, den Glanz unserer Religion zu ver-dunkeln, desto näher kommen; indem sie diefleißigen, mit der häuslichen Erziehung ei-gener Kinder sammt anhänglichen Nebendin-ge unbehinderten Arbeiter im Weinberge desHerrn nicht wenig zurückſetzten.Ja selbst die Religionspflichten würdendadurch um ein merkliches benachtheiliget wer-den; denn es würde bey unsern Glaubensge-nossen sehr schwer halten, alle ihre begangeneFehltritte einem beweibten Priester offenherzig,und mit den erforderlichen Umstände zu beich-ten, besonders, wenn ein solcher Priester einraffinirtes Weib zur Seite hätte. — Und wieviele würden noch gar ein Bedenken tragen,dieE 3
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2 (1804) Widerlegung des von dem Professor Joseph Schram ohnlängst herausgegebenen Buches
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69
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