64ich es auch nie glauben, daß die Religionbey dem Verfasser dadurch, weil er seinenkatholischen Catechismus, sondern eigentlichdeswegen, weil er einen Voltair, einen d'Alam-bert, einen Helvetz, einen Kant u. s. w. ge-lesen hat, verfallen sey.Wenn indessen die Aufwerfung eines Dam-mes gegen einen giftvollen Strom, der dieSchuljugend überschwemmen und zum völligenUnglauben hinreissen soll, eine fanatischeWidersetzlichkeit und ein pfäffischerUnfug seyn soll, so wird Pflicht und Tu-gend zum Laster, hingegen das Laster zurTugend erhoben. — Welche Verwegenheit istes aber nicht, christliche Regierungen zur Un-terstützung eines so schwarzen Unternehmensaufzufordern!Daß übrigens die öffentlichen Schulan-stalten im catechetischen Unterricht keinekirchliche, sondern nur eine polizeyli-che Angelegenheit seyn sollen; dieß wirdder Verfaſſer weder aus dem Geiſtlichen⸗ nochaus dem Staatsrechte beweiſen können.Der Stoff des catechetischen Unterrichtes warimmer eine Religionssache; eine Sache, diezum Seelenheile behörig ist. — Daßaber die Beförderung des Seelenheils blos
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2 (1804) Widerlegung des von dem Professor Joseph Schram ohnlängst herausgegebenen Buches
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