63verleiten lassen, von dem staatsrechtlichgegründeten Gesichtspunkte abzuweichen: daßöffentliche Lehranstalten keine kirchlicheſondern polizeyliche Anstalten ſeyen,welche für die Kinder sämmtlicher Staatsge-nossen, ohne Unterschied ihres kirchlichen Glau-bens — eingerichtet und brauchbar seynmüssen.Endlich beschließt der Verfasser seine De-klamation für die Austilgung des bisherigenchristlichen Catechismus S. 106. mit dem fol-genden: „Diesem Unwesen (so betitelt erden Unterricht nach den christlichen Catechis-men) sey nicht ohne Grund der auffallendeVerfall des Christenthums zuzuschreiben.Ich muß geſtehen, daß ſich der Verfaſſerbey seinen mitverschwornen Religionsfeindeneine eben so große Achtung, als vorzüglicheVerachtung bey allen redlichen Christen durchsolche Grundsätze erworben habe. — Mansollte glauben, es sey platerdings unmöglich,daß ein Mann, der noch Kopf hat, z. B. be-haupten wolle: durch den Unterricht aus denin der Kirche üblichen und von ihr gutgehei-senen Catechismen sey das Christenthum ver-fallen: und nichtsdestoweniger will es derVerfaſſer behaupten. — Meiner Seits werdeich
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2 (1804) Widerlegung des von dem Professor Joseph Schram ohnlängst herausgegebenen Buches
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63
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