Vier ennetbirg. Vogteien überhaupt.
andern Priester verliehen; das nämliche sei bei zwei erledigten Pfründen in der Landschaft MendriS vor-gefallen; solche Eingriffe aber gereichen den Eidgenossen zu großem Nachtheil. — Nachdem man nun denBischof ersucht hat, er möchte die Landvögte an den betreffenden Ernennungen nicht hindern, erwiederter dürfe gemäß' der geistlichen Gebote und des tridentinischcn Conciliums, welches von der MehrheitOrte angenommen worden, nicht willfahren. - Dieser Handel wird all rokoronllum genommen.Absch. 36v, ll. - 301 Cassation der Wahl des neulich ernannten jungen Propstö zu Luggarus. (S.d Absch. 367. s.l. — 302. Abordnung von zwei Gesandten an den Cardinal Borromäus, um die Ver-'ch'nelzung der beiden Propsteien zu Lauis und Luggarus zur Gründung eines Seminariums aus deren6'nkünftcn zu betreiben und ihn an die versprochene Beisteuer zu erinnern. Auftrag an Gardehaupt-'"»nn Jost Segcsser in Rom. (S. d. Absch. 368. d ). - 303 tt571). In Betreff der beiden PropsteienLauis und Luggarus wird an Solothurn geschrieben. Sobald dann dieses seine Einwilligung nach^cern gcschikt haben wird, soll leztercö im Namen der VII Orte an den Cardinal Borromäus schreiben,^ "lochte sein angefangenes göttliches Werk, nämlich im Fleken Luggarus „ein Seminarium mit Jesuiten^ pflanzen", fortsezcn und dem Landvogt, Statthalter und Landschreiber zu LauiS schreiben, daß sie den^pst, wenn er nicht gehorsam sein wolle, gefangen sezen und ihm unter Androhung der Ungnade derGenossen gebieten, dem Cardinal alle gebührende geistliche Obedienz zu erzeigen und dem tridentini-Concilium und der vom Papst darüber erlassenen Bulle sich nicht mehr zu widersczen. Absch.gg. 304 Da Frciburg und Solothurn sich in Betreff der beiden Propsteien zu Lauis und^ßgaruö noch zu nichts entschlossen haben und der Papst gemäß Zuschrift des Hauptmanns Jost Se-^^r sich „jcht dazu verstehen will, eine Beisteuer an die Errichtung eines Jesuiten-Seminars zuund nur bewilligt, die beiden Propsteien zu verschmelzen, wenn die von Lauis damit einverstandenso wird an Freiburg und Solothurn geschrieben, sie möchten sich in dieser Sache von den katholi-Orten nicht sondern, wie sie versprochen. Dem Cardinal Borromäus wird die Antwort des Papstö^ läng iilartii. >13. Märzj) mitgethcilt. Absch. 370. a- — 303 Cardinal Borromäus meldet, daß erfüglich des Seminariums zu Luggarus ein zustimmendes päpstliches Brede erhalten habe und nur nochObersten der Jesuiten Bescheid erwarte, wann er die „guten Herren" schikcn werde. (S. d. Absch.kh.). ZO«, Der Handel, betreffend Verschmelzung der beiden Propsteien zu Lauis und LuggarusErrichtung eines Seminars, wird wieder in den Abschied genommen. An Freiburg soll geschrieben^en, es möchte sich von den V Orten nicht söndern. Ueber die von Schultheiß Helmli aus SolothurnDrahte Antwort soll jeder Gesandte referieren. Die Orte, welche zu dem an den Cardinal BorromäusOffnen Schreiben stimmen, sollen es mit Beförderung an Luccrn berichten. Absch. 373. o. -Die sechs Orte Zürich, Bern, Glarus, Basel, Solothurn und Schaffhausen erheben Einsprachedie Ucbergabe der Propsteien zu Lauis und Luggarus an den Cardinal Borromäus. Die V katho-
^ Orte aber wollen am Beschs (S. d. Absch. 330.- 308. Man cnt-
7"eßt sich bahm dem Cardinal Borromäus die beiden Propsteien unter der Bedingung zu übergeben.^ " ein Seminar für Heranbildung gelehrter Priester einrichte und die Einkünfte nicht außer das^"össischc Gebiet verwende. (S. d. Absch. 330. b-)-