Uznach und Gaster, 4304
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Fernere Verhandlung der vier Orte in Schwyz über die von Schwyz beanstandete Wahl des Luch-^ngcr als Vogt in Uznach, <S, d. Absch, 231.) — 3». Zürich wird ersucht, wegen dcS VogtS LuchfingerGlarus zu schreiben, (S, d, Absch, 232. o.) — Sit. Schwyz willigt endlich ein, den Luchsinger als^°gt in Uznach aufteilen zu lassen, aber mit dem Vorbehalt, daß derselbe bei Strafe nichts wider denGlauben vornehmen dürfe, (S. d. Absch, 237, in.)
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Art. 32. Anzeige von Schwyz, daß GlaruS wieder einen Neugläubigen als Vogt nach Gaster er-und auf gemachte Reclamation ausweichende Antwort gegeben habe, — Das Gesuch um Rath wird^ den Abschied genommen, (S. d, Absch, 302. l ).
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Art. 33. Ein Anzug von Schwyz, daß die im Gaster verschiedene Beschwerden von denen von^°rus leiden müssen, wird all roleronllum genommen, (S. d. Absch. 392. i.). — 34. Schwyz begehrt"bttiiials, man möchte freundlich an Glarus schreiben, daß es die im Gaster bei ihren Freiheiten laut des^trags bleiben lassen möchte.- Wird all reloronllum genommen. Absch. 401. ll.
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Art. 33. Vogt Grätzer macht die Anzeige, daß jene, welche Zwilch verfertigen, von einem Saum^ Schiffmcistern einen Dikcn geben und dann glauben, wie andere Kaufleute des Zolls enthoben^ ferner daß die Schiffmeistcr von einem Zoll nichts wissen wollen. Absch. 585. a — 30 EineForderung eines gewissen Wakcr von Stein und des WeibelS Schalch an den landesflüchtigen HansHermann wird nach Anhörung des Vogtes der beiden Kinder und der Stiefmutter deS Achcrmann inAbschied genommen. »üll. b — ^ Gesandten von Schwyz wird ein Anzug, bezüglich dervßen j,„ in den Abschied gegeben. Ilüll. e. — 38. Untcrvogt Melchior Rüeg legt Rechnung
diese ergibt einen Vorschuß von 98 Gulden. Hüll. ll.
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^rt. 3«), Der Span zwischen Schwyz und Glarus über Bestrafung von Rcligionssachcn im Gaster^ nochmals all M5ti-u<znlluw genommen, Absch, 674, p. — 4». Es soll den Gesandten auf nächsten^ Vollmacht crtheilt werden, Glarus bezüglich des Handels wegen des Ammanns im Gastcr zu ant-
^Aen, Adsch 677 o 4 > Auf die Beschwerde von Schwyz, daß Glarus wieder einen lutherischen
nach Uz„ach ernannt habe, wird einstimmig beschlossen, an Räthc und Landleute von Glarus zu!^iben. sie möchten sich der ftühern Zwistigkeiten hierüber erinnern und um Frieden und Ruhe willen,.Inders aber in Gcmäßheit des 13. Artikels des ftühern Vertrags, einen andern Vogt erwählen, derÄscher Religion sei. indem daraus viel Gutes. Freundschaft und Einigkeit beiderseits erwachsen würde.K-K83. g ^'^2 Jedes Ort soll seine Gesandten auf nächsten Tag bezüglich der Anstände im GasterAlchen Schwyz und Glarus mit Vollmachten abfertigen, llüll p. - 43. Lueern, Uri, Unterwalden und^ verdanken Glarus daß es ihrem Gesuch um Ernennung eines andern VogtS nach Uznach entsprochen^ V-mdammann Schmid von Glarus erwiedert. der zweifache Landrath habe in Folge der erhaltenen