Uzuach und Gastcr. 1302
Gaster zu senden. Freiburg und Solothurn wird von den Gründen Kenntniß gegeben, warum Sch"^und die im Gaster den Freuwler nicht als Vogt haben wollen. (S. d. Absch. 163. t>.) — 18. Auf einsweitläufige Erklärung der schwyzcrischcn Gesandten, warum Schwhz gegen die Ernennung des Freuwlerals Vogt im Gastcr protestieren müsse, erwidern die Gesandten von Glarus, daß sie, da die wiederholte"Bitten der Schiedortc an Schwhz bisher ohne Erfolg gewesen, nunmehr keinen Auftrag haben, sich weiterin die Sache einzulassen, daß sie übrigens, was sie gethan, in der besten Absicht gcthan haben, daß s"ihrerseits gar nicht wahrnehmen, daß Vogt Freuwler ihrer Religion sei und daß sie und Vogt Freuwlersich nur durch einen Rechtsspruch abweisen lassen werden. ES werden nun beider Parteien Antworte"von den Boten der Schiedorte in den Abschied genommen mit der Erklärung, es soll inzwischen der bis-herige Vogt die Vogtei verwalten; beide Parteien sollen sich gegen einander friedlich verhalten; wc»"Glarus jedoch sich inzwischen anders besinnen und einen andern Vogt erwählen würde, was jedenfallsdas beste wäre, so soll daS dem Vogt Freuwler an seiner Ehre keinen Nachthcil bringen. Absch. 17l-' ^1?». Schwhz meldet: Es habe die im Gaster wieder zu Gnaden aufgenommen; auch haben sich ^Religionsparteien von Glarus damit einverstanden erklärt, daß Schwhz in Glaubcnssachen im Gastcr i"strafen habe. Sein Begehren, man solle diesen im Abschied von Einsiedeln ausgelassenen Artikel »a^träglich in denselben sczcn, soll Schwhz auf einem andern Tage vorbringen. (S. d. Absch. 173. k.)
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Art. 20. Schwhz will abermals nicht zugeben, daß Freuwler von der Vogtei Gastcr Besiz »cb^(S. d. Absch. 183. q.) - 21. Jeder Bote soll auf nächsten Tag mit entsprechenden Vollmachten hi.'M^des nach Gastcr ernannten Vogts Freuwler abgefertigt werden. Absch. 187 ll - 22 Auftrag a»Vogt Klcger. die Vogtei Gaster bis aufweitern Bescheid zu verwalten (S d Absch 190 >i ) - SÜ ^wird verfügt, daß Vogt Freuwler bis zu Austrag der Hauptsache im Gaster nicht aufrciten undinzwstchen Vogt Klcger die Vogte, verwalten solle. (S. d. Absch. 196. gq. »
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Art. 24. Beschluß von Landammann und dreifachem Landrath zu Schwhz, über ZurükcrstattungPanner« und Fähnchen» samm. Siegel und Briesen. welch- d.,.-n von «-,->> und Gaste, wegen 2»-»nahm- an. Krieg wider Schwhz zw.inndd,eisig Zchren weggenommen worden, jedoch mit de»bei,.,., das ,» Zukunft die von und G-st,,. ^ zu Feld ziehen. mit l<
„eben sollen, und mit dem Vorbehalt der Zndie.lur in Religion-sachen. ,«n« den Ästen de«Schwbz.) S» Die Anzeige Zärichs. das Sustm,ister M.noss.r von drei,.»,, Männern -»« dem S°I>»Zom .no °n der Zi -g.lbruk. gebunden und nach Schäum- -bgeführl. .de. von denen von Nied»-"'wieder befrei, worden s-i. wird Schwhz j„ den Abschied gegeben, damit -s seine» Angehörigen imsolcher!., ernstftch Verb,.,.. <S. d. Absch. 2>g. hb., - !>«. Verhandlung der vier katholischen L"dem Rat« zu Schwhz. um ihn zu, Anerkennung de- von Slaru» zu,» Vog. in „.nach ernannt-«singer zu bewegen > - d Absch. 2A , ^ 27. Der Auftitl de« «andvogt» Luchstnger wird eiu»w-it-n ,zur Erledigung de« Hauhthondel« sushendiert. <S. d. Absch. ZZS.— s». Schwhz beschwert Dt« ,die Befreiung de« Manosscr durch die von Niederurnen und verlangt Bestrafung. Schwhz undwerden ermahnt, sich über die Bestrafung de» Angeklagten verständigen. (S. d. Absch- 22» «'