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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1433
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Uznach und Gaster. 133«. IlstZ

IS«», Schwyz. Heinrich Gasser,

1382. Glarns, Gilg Tschudi,

I.S8». Schwyz. Hans Reding.

1^38« GlaruS. Rudolph Gallati.

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Art. 1. Der Müller zu Gams soll dieser Gemeinde laut der Briese jährlich 10 rhein. Guide» (zu^ Instanz. Vaz.) entrichten. Absch. 1- a- Die Gemeinde GamS soll ihrem Pfarrer 10 gute Gul-aus den Einkünften der andern Pfründe verabfolgen, und zwar 5 Gulden auf die alte Faßnacht,^ andern 5 auf den Anfang Mai. Hüll. 1». 3. Der Kirchherr von Gams verantwortet sich, warum^ dem Ammann Scherrer und zwei andern auf ihr Gesuch erlaubt hat, au einem gebotenen Feiertag das'^ende Heu einzusammeln. Ilüll. o. Was dem Kirchherru auf sein Gesuch bezüglich eines Erb-^ geantwortet worden, wird all rokerenllum genommen. Ilüll. ll. 3. Die Rekcr werden angewiesen,^ Taaren beförderlich ab dem Wasser zu thun; ihre allfälligen Anliegen mögen sie im Mai vorbringen,"ll. v. ^ Urbarö zu Schännis sind die von Gauwen dem Gotteshaus den Zehnten von

' °^n, Obst, Hanf und Flachs schuldig. Ilüll. k. 7. Das Gotteshaus St. Anton zu Uznach bcsizt auf^chgebiet 6 Brtl. Kernen und 5 Mütt Haber ewigen Zinses; das Gesuch des gegenwärtigen Zinö-"ichtjgeu, diesen Zins ablösen zu dürfen, wird in den Abschied genommen. Ilüll. g. 8. Die von^ llten wünschen, ihren dem Gotteshaus Schännis schuldigen Zehnten abzulösen. Hüll. I>. 51 Ucber^ Nachlaß yes Johannes Buchmann und dessen im Gaster liegendes Gut sollen seine Erben im Gastcr^ iiiecht suchen, weil ihm dasselbe von seiner ersten Frau zugebracht worden und man nicht weiß, obFrau oder ihr Kind früher gestorben ist. Ilüll. j. I» Eine Ansprache des Schcnkli von Wyl. b'e Äbtissin zu Schännis wird all rokoionlluw genommen. Ilüll. !<. I I. Bezüglich eines in! ^ogtei Lenzburg liegenden dem Gotteshaus Schännis gehörenden Meyerhofs wird an die von Bern^ rieben, sie möchten in dem darüber errichteten Erblehenbrief eintragen lassen, welche Pfänder unddie Äbtissin dem Hans Hunziker geliehen habe und wie viel Erbzins derselbe jährlich schuldig sei." l. ^2. Die von Schwyz wollen Glaruö an den Strafen, welche in der Landvogtci Windcgg^ilen dichthalte,, von gebotenen Feiertagen verfallen, nicht Anthcil nehmen lassen. Ilüll. m IS. AufBeschwerde des Peter Küng, daß sein Schwähcr Pergiuö seinem andern Tochtermann Jakob Konrad, Füllen um den geringen Preis von 4 Kronen verkauft habe, wird lezterer ermahnt, sich bescheidenerRehmen, l.üll. n.

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1^- ^rt. i^. Ermahnung an Schwyz. den Freuwler von Glarus als Bogt im Gaster aufrcitcn zu5,'^' (S. d. Absch 158. al) IS. Das Ansuchen der Orte Lueern, Nri, Nnterwalden und Zug wirdErholt. (S. d. Absch. 161. t.) 1«- Glarus beschwert sich neuerdings über die Weigerung vonden nach Gaster ernannten Vogt Freuwler aufrcitcn zu lassen. Daher wird die bezügliche Mah-schwyz wiederholt und fcstgesezt. daß inzwischen der Untervogt zu Kaltbrunnen, Fridolin Klcger,"iUei verwalten solle. (S. d. Absch. 162. x.) - 17- Auftrag an die Boten in Baden um Vcrwen-^ den Schiedorten daß sie Glarus dahin vermögen, statt des Freuwler einen andern Vogt nach

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