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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Murten, 1383

der Erkanntnisse nicht hatte einbringen können. Itüll. g. 1081 Auf die Klage seines VorgängersKenel über einen noch größernNachzug" werden demselben 60 Florin aus des Schultheißen WYttenb^Restanz zuerkannt, llüll. r. 1082 Amtsrechnnng don Johanni 1584 bis Johanui 1585. Ibill. I'd1083 Die Gesandten von Bern sollen darüber referieren, wie General Krumenstol von FreiburgErneuerung der Erkanntnisse der Herrschaft Murten einen Commissär bestellt hat und wie diesemBern seine Kommission gegeben und seine gebührende Belohnung geschöpft werden soll. Hüll. llll.

438«. '

Art. 1084. Auf das Ansuchen des Prädicanten von Merlach um Delimiticrung des zuPfründe gehörenden Zehntens, um Mißhelligkeitcn bei Aufnehmung desselben zu vermeiden, wird bcschlössen, daß Abgeordnete beider Städte ab künftiger Jahrrechnung in Freiburg sich aus den Aug"'schein verfügen und diese Zehutmarch untergehen sollen. Dem Prädicanten sollen sie dann einen Ertt^der Erkanntnisse über die Zinsgüter der Pfründe zustellen, Absch, 740. a. >083. Da die K>räbgenossen von Merlach glauben, vom Unterhalt ihrer Kirche befreit zu sein, so soll obbenanntcntcn aufgetragen werden, im Gewölbe zu Murten die Gcwahrsamcn darüber aufzusuchen. Hüll- b-108«. Auf das Begehren der Baucrsame von Curwolf, daß man ihr einen Theil der kleinen Allm"^und des Mooses oberhalbGränis" (? Grcng) abcrgiere und ihr erlaube, dasselbe einzufriedenJahre zu gemeiner Waidfahrt auszuschlagen, wird erkennt, daß obbenannte Abgeordneten diese Allm"^ebenfalls besichtigen, dabei zu vernehmen suchen, ob jemand Einsprache gegen das Begehren erhebe, ^Vollmacht haben sollen, den Bittstellern das Stük um einen jährlichen Bodenzins zu verleihen. 1'üll.1087. Denselben Rathöboten soll auch befohlen werden, die Mühle, welcke Peter Vuilliemin neulich Z"Curwolf gebaut hat, zu besichtigen, von ihm zu vernehmen, wer ihm dazu die Befugnis; crthcilt h^'ob der Wasserfall sein eigen und den Umfassen diese Mühle nothdürftig sei, und dann über daS R-sB"an ihre Obern zu berichten. llüll. ll. - 4088. Auf den Anzug der Gesandten von Bern, daß "Unrichtigkeit" be.der Städte Einkünfte zu Murten daher komme, weil die Erkanntnisse so veraltet^"'daß der Amtmann die Zinsen und Löber nur mit Mühe einbringen könne und daß es daher uöth'gdieselben erneuern zu lassen, verständigt man sich dahin, daß eine Rathsbotschaft beider Städte aufl-""tigen Montag dah.n abgefertigt werden solle, um Ordnung in der Sache zu schaffen und die Erneu^der Erkanntniste einem erfahrnen Commissär zu übertragen. Abscb, 753.1)5. 1080. Dieselbe» RaU'boten sollen auch ermächtigt sein, die Zehntender Pfarre Merlach auszumachen. Hüll, 6».- 1<>->"'züglich eines Anstandes zwischen Jost Schmutz und Mithaften und den Landleuten von der NivMEinschlägen wird verabschiedet, daß obbenannte Gesandten beider Parteien Rechte und Gewahrsam» ^nehmen, wenn nöthig auf den Augenschein sich begeben und den Handel entscheiden sollen, will-1001. Dieselben Rathsgesandten sollen ferner in Erfahrung bringen, was für eine Allmend dic ^meinde Lugnorre eingeschlagen und mit Reben bebaut habe, mit welcher Bewilligung dieses gescheht 'beiden Städtenetwas Eingang oder Zins darauf gegangen sei", ob jemand sich darüber zu b-"-" ,habe und ob dieser Einschlag beiden Städten nachtheilig sei, und sollen dann nach Gestalt derhandeln Vollmacht haben, llüll, llll. 1002. Da verschiedene Mißbräuche und Unordnungen ^I,iiZeit zu Lugnorre eingerissen sind, indem sie ihre Gerichte spät und oftin der Weinfeuchte" (bett-""halten, ihr Einkonrnle» vergeuden und beim Ablegen ihrer Gemeinderechnungen den Amtmann »iäss ^