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j Dorfpflegcrn, Amts- und Gerichtsleuten soll dieses mit allem
Kenntmß sezen, wird verordne . Morgen abhalten, ihr Einkommen sparen und
^rnst verwiesen werden; sie sollen ihr ^ ^ ^ Obbenannte Gesandten
'w Rechnungen in Gegenwart ^- Schult Mwn ^ ^ anordnen. Freiburg stellt an Bern
Wen die Jnstandstellung der Bedachung ^ ^ ^
Bitte, es möchte d.e nz „ Zi„.merma>in bestellen
^ Mnrten gegen Bezahlung ^0'»"' ^ geucrcimer auf beider Städte Kosten machen lassen. Endlichden Bau fordern daneben cm ^ ^ Hallebarten und Musketen mit Beförderung ms Schloß
schaff -otba Schaller wird mit ihrer Bitte um Begnadigung ihres Mannes.
^ l.nll.ll.- ^ Marg«°th ^ abgewiesen. Ibici. gg. - Dem Am-
r Nch au c.nem m.nderiahr.gen ' ' bewilligt, welche ihm der Schultheiß an einem un-
°nn w Galm werden vier ^zu Mcn^ ^ ^ugnorre wird mit seinem
Mdl.chen Ort anzuweisen hat. >m>-t ' ^ zufrieden, so mag er sein Amt aufgeben.
^ u» Srhihung « um Mld..m>z d-- V°.°-d..»uz -uh-l.°u. °<>5
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