Murten. 1S83
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Art. I««8 In Betreff der Weigerung einiger Burger beider Städte, von ihren in der HerrschaftKurten gelegenen Gütern an die Stadt Murten Teilen zu entrichten, war auf lezter Jahrrechnung, weilb'e beiden Gesandten von Bern dabei auch bctheiligt gewesen, beschlossen worden, daß Bern in dieser Sache^Parteiische Rathsboten auf gegenwärtige Jahrrcchnuug abordnen möchte. Nun dringen Abgeordnete^ Stadt Murten auf Erledigung dieser Sache und um Schirmung ihrer wohlverbrieften Freiheit, mitErbieten, daß in Zukunft jeweilen bei Ablegung der Rechnungen über diese Tellen Rathöbotenbeider Städte auf der Stadt Murten Kosten sich einfinden mögen. Weil nun aber die meisten Be-teiligten jezt abwesend sind, wird der Handel nochmals verschoben. Absch. 725. d. — 1««« Bezüglich^ Streithandels zwischen denen von Lugnorre und Jost Schmutz über die Wichtigkeit eines Zaun-""terhaltö wird verabschiedet, daß Schmutz das Recht „antreiben" solle und daß die von Lugnorre nicht^uldjg ffien, dem Schmutz deu Schaden in der betreffenden Matte zu crsezen, noch irgend welche BußenbGalb zu zahlen, bis mit austraglichcm Urthcil erkennt worden, daß sie den Zaun zu erhalten schuldig
en. Ibid. o. 1«7« Einem Brandbeschädigtcn von Liebisdorf werden drei Eichen in beider Städte
zu stillen bewilligt. Ibill. k. 1075. Verschiedene Bußen werden ganz oder theilweise nachge-ben. Und. g. I«72 Jakob Dub von Murten war vom alt-Schulthcißen deßhalb gebüßt worden,
^ er zwei Schweine in den Galm gethan, ohne sich zuvor mit deu Bcstcheru des Achrams verständigt^ haben. Nach angehörter Verantwortung des Dub wird derselbe freigesprochen. Ibid. Ii. — 1073. Die^ Dörfer an der Rivier werden mit ihrer Bitte um Vermehrung ihrer jährlichen Schüzcngabe abge-^en. Ibid. i. — 1«74 Dem Statthalter von Lugnorre wird wegen seiner langen treuen Dienste einverehrt; auch werden ihm zu seinem vorhabenden Hausbau zwei Eichen bewilligt. Ibid. I<. —. Auf die Beschwerde des Dorfpflegcrs von Lugnorre, daß sich seit einiger Zeit viele Fremden zu^h"orre niedergelassen haben, wird dem Schultheiß befohlen, in der ganzen Herrschaft Murten ein^ndat zu erlassen, in wclcbem jedermann crmahnt werde, jene Fremden, welche ohne Wissen und WillenObrigkeit sich eingedrängt haben, zu vcrzcigcn und diese dann dorthin zu verweisen, woher sie gekommen,^ W^e venn Sache, daß die Obrigkeit selbe nach Bewcisung ihrer Befreiung von der Leibeigenschaft als..^thauen annehmen wurde. Ibicl. I. — 107«. Dem Statthalter Bovey und Lorenz Hcrenschwand von^teir wird in Ansehung ihrer treuen Dienste die Admodiation der Zölle zu Murten auf weitere drei.^hre bestätigt, um jährlich 390 Florin. Id"I. m. — 1«77. Die Bauersamc von Ulmiz und anderer da-herumliegenden Dörfer bittet um Milderung des Verbotes, ihr Vieh in den Ärgerten an den be-Zelgen zu waidcn. Weil man aber dieses Verbot zum Schirm der Erdfrüchte und Zehnten er-Wte, wird es in Kräften belassen. I>m>- " 5«78 Bezüglich der lezthin aufgeworfenen Frage,die Pfandgüter und Einkünfte zu Mottier und Merlach dem Schloß zueignen und den Prä-ein Corpns festsezen wolle, wird erkennt, die Sachen in ihrem jezigen Wesen zu belassen. Die. fester die der Pfründe zu Mottier zu verzinsen sind, soll der Amtmann abschäzen und zu Geld
Klagen lassen. Den Prädicanten von Merlach soll er anweisen, die den beiden Städten verrechneten^°sten sich seM zu tragen oder aber die Pfründe aufzugeben. Ibid. o. — 107?». Dem Amt-wird aufgetragen alle in seiner Verwaltung liegenden Pfarrhäuser zu besichtigen und den Prä-anzubefehlen, dieselben in gutem Stand zu erhalten. Ibid. p. - 108«. Dem Schultheiß werden^und abgezogen welche er ungeachtet allen Fleißes beim Bezug der Herrschaftszinsen wegen Mangel