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Anzahl Schürliz noch zwei Stük verehrt, also daß in Zukunft jede Stadt ihnen ein Stük Schürliz nicb>zu verschießen geben wird. Hüll. v. 1032. Auf das Begehren des Schultheißen um VerbesserungVertrags zwischen denen von Rivicr und der Gemeinde Lugnorrc vom Jahr 1529 in Betreff der Pt^dung wegen Holzhau wird folgende Modifikation bewilligt: Dem beschädigten Thcil soll der zugefügtSchaden ersezt, die Buße aber an den Schultheiß abgetragen werden; diese Erläuterung soll in dt"Spruchbrief eingetragen, auch soll das Wort „Fravalie" durchgestrichen werden. Itüll. — 1033.den Jost Schmutz gegen den Schaden zu schirmen, welchen ihm seine Nachbaren von Lugnorrc anMatte zufügen, wird erkennt, daß die Parteien zuerst ausfindig machen sollen, ob er oder die Gemei»^die Matte zu „verHagen" schuldig sei, daß sodanu dem Schmutz sein Schaden ersezt werden solle unddie von Lugnorrc die ihnen auferlegte Buße abzutragen haben. Hüll. gg. — 103A. Der Schuld'soll dem Prädieantcn von Merlach einen Auszug der Erkanntnisse der Kirche zum richtigen: Bezug ^Zinsen auf beider Städte Kosten verschaffen; dagegen soll der Prädicant die Reparaturen am Bakvss'und Speicher ohne der beiden Städte Beschwerde tragen. Hüll. 1>b. — 1033. Untcrstüzungen auund Getraide werden einigen Bittstellern zuerkannt. Hüll. ee. — 1.030. Dem Weibel von Kerss^wird für seine treuen Dienste ein Rok verehrt. Hüll. llll. — 1037. Die Pfarr- und Kirchgenofst"Mottier werden mit ihrem Begehren um Milderung der neuen Verordnung über Viehschaden abgcwies^Itüll. oe.— 1038. Der Frau des Todtschlägers Uli Wiegsam wird die Hälfte dessen Nachlasses auszugesprochen. Hüll. st. — 1030. Die Erörterung eines StreithandclS zwischen den Gemeindenund Freschels wegen eines durch lcztere aufgeworfenen Grabens wird den nächstens anderer Gcs^^wegen in die gemeinen Vogteien reitenden Gesandten überwiesen. Itüll. gg. — 1000. Die von Kerss''werden mit ihrer Bitte um Aufhebung des Banns der Bibern abgewiesen. Itüll. bb. — 1001-ordnete der Herrschaft Murten legen einen Brief beider Städte von 1598 vor, durch welchen ihnenRecht eingeräumt worden, die Güter von eingesessenen Burgern beider Städte für gemeiner Stadt 6'^bäulichkeiten zu teilen, und melden, daß bei Ablage der Teilen-Rechnungen sowohl der SchultheißAbgeordnete der Landschaft gegenwärtig seien, daher sie glauben, daß sich über die angelegten Tcllcniemand zu beschweren habe. Dagegen beklagen sich einige angesehene Bürger von Freiburg, daß dst ^
Murten diese ihnen crtheilte Gewalt sehr mißbrauchen, indem sie schwere Testen anlegen, ohne ^
Thürme. Mauern und dergleichen Stadtgebäude etwas zu verwenden, sondern einen großenmit unnölhigcn Sachen verbrauchen; zudem seien sie der gemeinen Feldfahrten, Holz, Wnn und
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u.ch, genau, «,e w dau Mutten; ile bitten um g.brthr.ud.« Einsehen. Nachdem die Gesandt--Bern abgetreten geben thn.n dte den »teibtttg diesen Haube, in den Abschied, sing. ii. - »
Erneuerung ^ -ff.«
Itua. sei. - «..>.« Sa- M«°-,stand,„ii. betreffend die B.rumgeidnng de- zu Mutten berkanfte-
am schloß einen Tausch zu treffen, lbill. mm. — 1003. Hans Jakob Dub spricht den Schultß^ß
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wird erläutert. Hüll. II. — 100Ä Der s., ^
... _ ' ^wuitheiß wird ermächtigt, mit Meister Robert um die H
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einen silbernen Becher an, welchen der ^ ^ ^
erinnert, daß dieser Becher dem Schultheiß » e 'l on ctten ihm verehrt habe. Da man sichabgewiesen. Iliiff. nn. - IU,i« Eiu aieich. »ugesprachen worden ist. wird ' ^
einige eingejagenen Bußen serd.., »-'»nd w.rd dem Z°» Ha.« er,hei«, der «am Sch-l»
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