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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1419
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Murten Il3<i« >^i9

ik . ... Kideu alle daselbst vorgekommenen Frevel und Bußen anzu-

nach Murleu zu eS sollen die von Lugnorre sich diesem unterziehen,

^n. ,o ,oll es auch fernerhin raw ^ ^ Landcron auf die Vcrlasscnschaft einiger

m>,5. - kXitt, Die Ansprache dee Herrschaft Murten, welche Berlassenschaft zu beider

5. unewichenFreunde" ^rwam c ) ^ Jahrrechnung zu Freiburg gewiesen, weil

^'aotc Händen m.t Beschlag belegt wo . - ^ ^ ^ie Stadt Murten beschwert

sandten von Fre.burg darüber n. ) Verbrecher gefällten Urtheile sammt den

^ u er p.e Anmuthung der ^ ^ ^

» .chten zuzusch.keu, um ^ch ' ^igten Freiheiten und gegen die althergebrachte

e. dieses nan.l.ch gegen .hre durch b ^ ^ Rath gehört, zur'bung. gemäß welcber sie du ch

"Mcht mirgethe.lt. die dann dem ^ngcnc^ntwider^ ^ ^ Bezug auf

wie ge sich gegen ^ hatten ^ ^ ^ ^ Gewissen über den armen Menschen zn fällen;-W ge frcr gewe,cn. dassalbe , Bestätigung

^Urtheil sei ^ dann verbliebe"-^b°n lassen. Nach Einsichtnahme der

d°n ...eilen wird erkennt- Es ergebe sich aus denselben keineswegs, daß pe üch

i° vu'7 vorgelegten F ^ von Murten gegen malefizischc Personen gefällte

Unhe'j 7^"' 7 e tt/cbeidm hätten, noch daß sie solches vor dem Nrtheil thun sollen, sondern es'le nichts mehr zu entsch ^ ^ ^^^^häter um jedes Verbrechen

ttkcnm allenthalben gebräuchlich, daß die Unterthaneu ihrer von Gott bestimmten

orde lollc.wci nn, < ^ ^iefissscher Personen sammt dem darüber gefällten Urthcil zuichikcn,

w ^ .». «0...»«ch, Gn.d- ... w

nadbewcitung arn .^^schuldet habe und was über ihn erkannt worden sei, so könne man

"'cht 7 7^' ^ Murten sich über diese Anmuthung ferner zu beschweren haben, sondcril cr-

^«c 7 7' willfährig und gehorsam erzeigen, indem man geneigt sei, sie in jeder Bc-

ßelm " 'hncn, daß i>c ' bestätigten Freiheiten gnädig bleiben zu lassen, ll»<l. u.

,, ng bei ihren "lthergebraülle ^ ^ Herrschaften

sHiin Meldung des ^ verschiedenen Spänen und Irrungen vorzubeugen, wird be-

schlm?" Wiflisburg zu erei ^ heidcr Städte Gesandten, die künftige Faßnacht zu Berich-

lon, cs sei diese Marchbercin.g g Courtion undMiserach" (Misery) wegen ihrer Feld-

^ der Anstände zwischen denc'i ro, ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ zu

^ dahin verrcitcn werden, vorzunc)' ^ ^ ^ verkaufe, wird dem Schultheiß aufgetragen, dem-lach ab seinen Pfrundgütern Heu. ^ ^ ^ den Käufern zu verbieten, es

zu verweisen, das 'ich! nachkommen, so soll er darüber berichten, Ilüll.rv,-

.,^hren; sollte der Prädieant d.e,er War ^ ^ Prädieantcn zu Mottier sein vielfältiges

^ Der Schultheiß soll im Namen be ^ ^ ^ Abgeordnete

. und Rcchtigen" ernstlich verweisen malefizischen

^tadt Murten erneuern ihre dringende - gefaßten Beschlusses will

.^del ble^,, zu lassen. Nach EinsichtnaM ^^<5 mit der Anzeige, daß man nicht einsehe,

. ..ich. «.»..f.,., , .«»,27», >»,

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