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Murten, 137«.
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Art. »7» Hans Müller erneuert sein Gesuch, ihn zu Murten „gastweis" wohnen zu lassen, da-mit er seine Güter nüzlich verkaufen könne. Er wird wieder abgewiesen mit dem Bescheid, daß er ruhigsein und sich mit denen von Murten verständigen soll. Absch. 365. s. — »71. Auf die Beschwerde derLandleute der Herrschaft Murten über verschiedene Neuerungen der Stadt Murten in der Gerichtsordnungund bei Büßung des durch Vieh verursachten Schadens wird verabschiedet: Die Gerichtsordnung d"Stadt Murten soll gemäß der von beiden Städten erthcilten Bestätigung in Kraft verbleiben» dieLandleute und andere sollen verbunden sein, das Gerichts-, Appellations- und anderes Geld laut der-selben zu bezahlen ohne Einrede» jedoch sollen der Schultheiß und die Gerichtssässen armen Leuten eineFrist von acht Tagen für Bezahlung der Bußen und der Gerichts- und AppcllationSgelder gestatten; dieSchazüng von Pfändern sollen nur zwei aus den Gerichtssässen sammt dem Weibel vornehmen undsollen sich mit einem bescheidenen Lohn begnügen; bezüglich des durch Vieh verursachten Schadensdie neulich aufgestellte Ordnung bestätigt sein und eine besiegelte Ausfertigung derselben den Stadt-Landleuten zugestellt werden, lbisi. l. — »72. Da der Schultheiß berichtet, wie einige an den Zehnte»,so die Zollner ihres Lohns wegen genießen, sich „Eintrag" erlauben, und daß es nöthig sei, dieselbeausmarchcn zu lassen, wird ihm befohlen, die Ausmarchung vorzunehmen und sich zu erkundige»,groß der Ertrag dieser Zehnten sei und was dagegen der Zoll ertrage, und beförderlich darüber z»richten. Ibi-t. u. — »73. Der Schultheiß meldet, er habe gemäß erhaltener Weisung versucht, die >"Wistenlach zur Bezahlung der Legate und der „Seelgrechte" anzuhalten, habe aber bei einigen solche^muth angetroffen, daß er ohne weitere Weisungen nicht habe fürfahren wollen. Er wird nun angewiess»'die Betreffenden zur Bezahlung der verfallenen Zinsen anzuhalten, für Abbezahlung des Hauptgutsaber noch Frist zu gewähren. Ibicl. v.
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durch den Stadtschreiber von Freiburg aufzurichten ist u. .... -^ronunß,
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v^ ll-eb t ? "" Span auf einigen „gereuteten" Stüken Land zwischen dem Schloßt"""und rem Zollz hntcn erhoben habe und daß es nöthig sei. denselben abzumarchcn. haben die beiden Stä^
„mit einander veranlaßt", daß beide Sekelmpist-.,. ^ . ^.rdc»,
^ ^ . ^^"'"eister, welche zu gelegener Zeit nach Murten reiten tver^
de» Siek beuch igen und, wenn nolhig. .ibmerchin. oder Mittel und Wege suchen seien, wie m»»
Zehn.en de. Zeine. ,nm Sch eßjehn.e» sch,.g,„ „„g d.z.gen die Zell,,-. in Geld .„lschedig.n
bi>. .»78, Der Schu h.ch sei e»« Gut de« Michel Sennellien f- gnl möglich verkauft».
der nn. ihm Kesten gehabl. -n.sch-d.gen und de» übrige zu beider «.jdl, Hand.» bch-l.en und a»l---^