Grandson. !»?!>
> m,n den Gubernator von Neuenburg darum „anstechen" und ihm
der alten Einwohner der Gegend, w.ll ^ diesem March-
^elden, daß man den alt-Landvogt M ^ ^ ^ verständigen. llnll. xx. —
»eschäft beauftragt habe, und ihn ersuchen, Bewilligung des Landvogts in ihren acccn-
"Men Wäldern Holz zu schlagen, be, 0 S ^ ähnlich, zum Vorschein
blanken" (franz. Münze von 7 -8 Angl , Pill. 7.7.. - 83»- Amtsrechnungcn
Mammen sind, sollen beide Städte aus ^ ^ ^ ^ Mich. 1578 bis Mich.
°n Michaelis 1570 bis Michael.«. 1A ^ ./'^aineS. Provence. Mutruz u. A. m. beklagen sich,
llüll.aaa. - 8««». Dw von S verweigern, und begehren, man möchte stc be,
l. d'c von Bonvillars und Onncn Brennholz zu ihrem HauSbrauch sowie zum Zäunen
'Mn althergebrachten Rechtsamen , das ^ Verantwortung derer von Bonvillars werden d.e
" >. dürf.n. bl.id.n »77^ "7 ^ R.ch..„
^rtewn vor den Richter gewiesen, wen^rdcn kann, liüll. I>kb.
1381
Art, Auf lczter Jahrrechnung war dem Amtmann befohlen worden, sich merken zu lassen,
^ vmn den Bakofcn zu Grandson wegen der Unterhaltungskosten zu verleihen vorhabe, um zu vcrneh-was für Angebote darauf gemacht werden. Inzwischen hat der Vogt den Ofen wieder nach altem^Uch vergeben, womit die von Grandson nicht zufrieden sind. Der Handel wird den Boten daselbstGiesen, Absch. 604. 0. - 842 Auf den Bericht der Eommissaricn, daß die Bestehcr des Zehntens^bonand einige früher vom Abt von St. Maria in Burgund sammt den Zehnten erkaufte Kornzinsen, "'kßen, wird verfügt, sie sollen dieser Zinsen Erkanntniß einnehmen, diese von der Nuzung des Zehn-^Mcheiden und im Zinsrodel eintragen; die Gewahrsamen dieser Zinsen und Zehnten sollen den Com-''mri<m zugestellt werden, lbill. ll. — 8'43. Der Prädieant zu Onnens und BonvillarS beschwert sichsEntziehung deö Wcrchzchntcns und über Baufälligkeit seiner Wohnung. Dem Amtmann wird be-die nöthigen Reparaturen anzuordnen; die Beschwerde wegen des Werchzehutcus wird von Berngenommen, liüll. 0. ^— 84Ä Der Prädieant zu Uverdon, Wilhelm Bucanus, beschwert2,^.' ^ß ihm das Lob und die Erkanntniß von zehn oder zwölf gekauften Mannwerk Reben von beiderCommissarien abgefordert werde, ungeachtet er, in Hoffnung, daß die Stükc dieser Pflicht lcdigden Kauf thcucr bestanden habe. Darauf wird ihm der dritte Thcil des Lobs nachgelassen, mit^ ^ifügen, daß er, weil diese Stüke von einem Edellehen herrühren, noch ein Lob in gleicher Mode-für die Soufcrtc, weil sie in „unfähige Hand" gekommen, ablegen oder Rechtens erwarten solle.8(l«. Auf das Ansuchen der Madclcinc Cuche, „des Nachzugö ab des Bakofen zu Grandson""sdiation ergezt zu werden", wird ihr der vollkommene Zins eines ganzen Jahrs der AdmodiationKlassen. ipjll. Der Wcibel zu Yvonand wird mit seiner Bitte um Verringerung des
^^tattzinscs" abgewiesen. Der Vorschlag des Landvogts Tribolet, man möchte das Wcibcl-Amt oderj^°lic zum Nuzen beider Städte dem Meistbietenden verleihen, wird den Gesandten in GrandsonGiesen, ivjg. p, 8,7. Dem Steinmczen Johann Dagon und seinen Mitgcsellen werden au ihren
^'"ten Nachzug am Verding des PfarrgebäudeS zu Fiez 20 Florin zuerkannt, mit dem Zusaz, daß
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