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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1410
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Grandson. 1581.

der Landvogt dieses Geld imiebehalten soll, wenn sie sich mit dieser Beisteuer nicht begnügen. Id>ü> >- ^8Ä8 Johann Champart, der um Aufhebung des Urtheils bittet, durch welches er wegen Diebstahl v""'wiesen worden war, wird abgewiesen, lbicl. Ic. 8^51 Auf das Ansuchen des Johann AbrainZurükerstattung von 13 Kronen Gefangenschaftskostcn, sammt Büchse, Mantel und Sturmhaubewegen Hexerei Hingerichteten Sohns, wird der Landvogt beauftragt, über den Sachverhalt zu bericht""Ibill. I. 85». Der Amtmann soll nicht unterlassen, von Jaeques Perrin von Uvonand den gewöhnlich""Feuerstattzins wie von Andern jährlich zu beziehen. Ibill. m. 851. Johann und Etienne PreStrc v?"Uvonand sollen die 35 Florin wegen Appretiation verlegener Zinsen ohne Nachlaß bezahlen. Ibiä. »-^852. Der Amtmann wird mit der Ausgleichung eines Anstandes, wegen derTrettete" in einig""Eichwäldern, beauftragt. Ibill. c>. 853. Einem, der in derWcinfeuchte" ein Landstük gekauftnachher wieder von Händen gelassen hat, wird aus Gnade die Hälfte des Lobs nachgelassen. Ibn>' l>-85^1. Dem Jaeques Mercier, Zollner zu Grandson, wird der dritte Theil des Lehenzinses von 26 öft'""geschenkt. Ibill. q. 855. Auf die Klage des gewesenen Einzieherö Franoois Lambelli, daß er für d""Einzug der Zinsen von den Iluterthanen nicht entschädigt worden sei, wird denen, die ihm solche Rest"^^schuldig sind, geboten, ihn zu befriedigen, ansonst der Landvogt ihn gegen die Säumigen schirmenIbill. r. 85». Der Amtmann soll sich darüber erkundigen, ob der Prädicant zu Grandson nicht w""als 4 Mütt Korn zur Bestallung habe (während andere 6 haben), und ob seine Vorgänger ebenfallsGarten im Bezirk des Klosters genossen haben. Ibill. s. 857. Dem Einziehe? Philibert Bourg^werden wegen seiner treuen DiensteWappenfenster" verehrt. Ibill. t. 858. Dem Amtmannanbefohlen, die Zinsen beider Städte jedes Jahr einzubringen und keinen Zins auf den andern verfaßzu lassen. Ibill. u. 85». Jacques Marchand, beider Städte Untcrthan zu Vugelleö, beklagt sich, ^er vom Amtmann von Champvcnt und la Motte um Huldigung undFidelität" zu Gunsten der H""'"daselbst, wider die Huldigung seiner Vorfahren an die Herrschaft Grandson, angesprochen werde. ^Handel wird an die Gesandten in Grandson überwiesen. Ibill. v. 8»». Amtsrcchnung von1579 bis Michaelis 1530. Ibill. cv. 8»1. Auf den Bericht des LandvogtS über einige wuch""^Handlungen wird verordnet: Der Landvogt soll alle Hauptsummen, wofür mehr als 5 vom 100 6verschrieben oder genommen worden, zu Händen beider Städte einfordern; indessen soll Bern, de»iwärtig Zug und Rath der Herrschaft Grandson zusteht. Vollmacht haben, solchen, welche umihres Capitals bitten, Gnade zu erzeigen; daneben soll der Landvogt bekannt machen, daß niemand l)"^als zu 5 von 100 Zins Geld ausleihen dürfe, und zwar bei ConfiScation der Hauptsummen. Absch. 620.

1582

Art. 8»2. Aus die Beschwerde der Bürgerschaft zu Grandson über die zu hohe Admodiatir»^