Grandson. 1581.
der Landvogt dieses Geld imiebehalten soll, wenn sie sich mit dieser Beisteuer nicht begnügen. Id>ü> >- ^8Ä8 Johann Champart, der um Aufhebung des Urtheils bittet, durch welches er wegen Diebstahl v""'wiesen worden war, wird abgewiesen, lbicl. Ic. — 8^51 Auf das Ansuchen des Johann AbrainZurükerstattung von 13 Kronen Gefangenschaftskostcn, sammt Büchse, Mantel und Sturmhaubewegen Hexerei Hingerichteten Sohns, wird der Landvogt beauftragt, über den Sachverhalt zu bericht""Ibill. I. — 85». Der Amtmann soll nicht unterlassen, von Jaeques Perrin von Uvonand den gewöhnlich""Feuerstattzins wie von Andern jährlich zu beziehen. Ibill. m. — 851. Johann und Etienne PreStrc v?"Uvonand sollen die 35 Florin wegen Appretiation verlegener Zinsen ohne Nachlaß bezahlen. Ibiä. »-^852. Der Amtmann wird mit der Ausgleichung eines Anstandes, wegen der „Trettete" in einig""Eichwäldern, beauftragt. Ibill. c>. — 853. Einem, der in der „Wcinfeuchte" ein Landstük gekauftnachher wieder von Händen gelassen hat, wird aus Gnade die Hälfte des Lobs nachgelassen. Ibn>' l>-85^1. Dem Jaeques Mercier, Zollner zu Grandson, wird der dritte Theil des Lehenzinses von 26 öft'""geschenkt. Ibill. q. — 855. Auf die Klage des gewesenen Einzieherö Franoois Lambelli, daß er für d""Einzug der Zinsen von den Iluterthanen nicht entschädigt worden sei, wird denen, die ihm solche Rest"^^schuldig sind, geboten, ihn zu befriedigen, ansonst der Landvogt ihn gegen die Säumigen schirmenIbill. r. — 85». Der Amtmann soll sich darüber erkundigen, ob der Prädicant zu Grandson nicht w""als 4 Mütt Korn zur Bestallung habe (während andere 6 haben), und ob seine Vorgänger ebenfallsGarten im Bezirk des Klosters genossen haben. Ibill. s.— 857. Dem Einziehe? Philibert Bourg^werden wegen seiner treuen Dienste „Wappenfenster" verehrt. Ibill. t. — 858. Dem Amtmannanbefohlen, die Zinsen beider Städte jedes Jahr einzubringen und keinen Zins auf den andern verfaßzu lassen. Ibill. u. — 85». Jacques Marchand, beider Städte Untcrthan zu Vugelleö, beklagt sich, ^er vom Amtmann von Champvcnt und la Motte um Huldigung und „Fidelität" zu Gunsten der H""'"daselbst, wider die Huldigung seiner Vorfahren an die Herrschaft Grandson, angesprochen werde. ^Handel wird an die Gesandten in Grandson überwiesen. Ibill. v. — 8»». Amtsrcchnung von1579 bis Michaelis 1530. Ibill. cv. — 8»1. Auf den Bericht des LandvogtS über einige wuch""^Handlungen wird verordnet: Der Landvogt soll alle Hauptsummen, wofür mehr als 5 vom 100 6verschrieben oder genommen worden, zu Händen beider Städte einfordern; indessen soll Bern, de»iwärtig Zug und Rath der Herrschaft Grandson zusteht. Vollmacht haben, solchen, welche umihres Capitals bitten, Gnade zu erzeigen; daneben soll der Landvogt bekannt machen, daß niemand l)"^als zu 5 von 100 Zins Geld ausleihen dürfe, und zwar bei ConfiScation der Hauptsummen. Absch. 620.
1582
Art. 8»2. Aus die Beschwerde der Bürgerschaft zu Grandson über die zu hohe Admodiatir»^