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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Grandson. Ü570

und sich verständigen, wie und wem sie zu verkaufen seien. Diesen Artikel nehmen die Gesandten vo>>Bern in den Abschied, IlnüII. «2^ Freiburg hat denen von Fiez ein Wappenfenster in deren neueGerichtShauS geschenkt. Die Gesandten von Bern, darüber nicht instruiert, nehmen es all in?liuoo«lul»Ikicl. mm. 82k? Die Eommunen Montagnh-lc-Eorboz, Vallehres, Ehamblon und einigt PartieulaE«berichten, daß die Mühle dermaßen in Abgang gekommen sei, daß sie kaum mehr vier Kopf Korn tägüzu mahlen vermöge, und begehren Befreiung vom Mühlezwang und Errichtung einerWerchblb««"Daher wird der Müller ermahnt, bis Ostern die Mühle in guten Stand zu stellen, damit die Untersnen nicht Ursache haben, anderswohin zur Mühle zu fahren; inzwischen mögen die SuPPlioanten 'Korn mahlen lassen, wo sie können, Idicl im. «20, Dem Pierre Tevena von Bullet, der wcst'Fällen von über MStüken in derer von Stäfis Wäldern in einehundcrtpfündige Buße" erkennt wosteist, schenken die beiden Städte aus Gnade ihren dritten Antheil, Ikicl, rw «27. Auf Verwendu".Berns wird dem Johann Stölli das vom Amtmann in Grandson ihm abgeforderte Lob, für Besiz«^der von seinem Schwäher Peter von Erlach ibm hintcrlassenen Güter zu Moutagny, nachgelassen, ^das Gut nicht in fremde Hände gekommen ist, sondern in die der rechten natürlichen Erben; jedochdem Amtmann sein Recht vorbehalten, llnil, pp, 82«, Gemäß des von denen von Grandson rIahren erlangten Briefs über den ihnen bewilligten Wochenmarkt mag der Landvogt seine AmtSancst«rigen bei 1V Pfund Buße erinnern, ihre Waaren, die sie zu verkaufen haben, alle Samstag nach Gra"son zu bringen und ebenso das nöthige daselbst zu kaufen; sollten sie sich über diesen ungewohntenzu beschweren haben, so mögen sie an die Obrigkeit gelangen. Ilml, gg. «2?», Die von Grand«'klagen gegen ihren Stadtbäker, daß er im Baken unerfahren, im Lohnfordcrn aber unersättlich st''bitten, man möchte den Lohn in Geld bestimmen, oder der Gemeinde den Bakofen aeeensiercn. Danun noch erfahren hat, daß der Bakofen in beider Städte Kosten erhalten werde, der Nuzen aber 'Kosten nicht aufwiege, wird dem Amtmann befohlen, sich merken zu lassen, daß es sich um die Acre««'tion handle, um allfällige 'Anträge der Gemeinde oder einzelner zu vernehmen, Itnd, rr 830 «bürg hat einem von Yvcrdon das Lob von einem Stük Reben nachgelassen, weil der Kauf rükgä"^geworden ist; Bern nimmt es in den Abschied, II,ig, 55, Denen von Provence wird a«''^

Gesuch um eine Steuer an ihren Kirchenbau geantwortet, daß sie mit dem Bau fürfahren sollt«daß dann die beiden Städte später etwas beisteuern werden, ,Pill. Ii. 832, Bezüglich derderer, welche in den Bannwäldern von Provence Holz fällen, läßt man es bei dem bisherigen Vorsts

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des Landvogts verble.ben llng.t.,- «gg. I, Betreff de- Lobs des Stüks Pierrenaud, so deM^von Fre.burg von der Herzogin von Lougueville statt einiger Zinsen von la Lance her geworden.erkennt, der Landvogt soll m.t der Einforderung innehalten, bis die beiden Städte über den H--"

entschieden haben werden, lt.jg, ^ >""^...n, 0,0 o,e oe-oen ^raore noer 0... ^ .

Grandson her in der Grafschaft Neuenbura b..- ^ d'o beiden Städte vom Prior"

>nne hat, ihrer Entfernung wegen mit de der Herr von Vaueluse admodiations^

künftigen Boten in Grandson die Gewahrm.../ . '"cht abhanden kommen, solle» »

der Reeonnaissanccs der ganzen Hescl aft " bcrvorsuchen, ll.iel, w.«I3. Die Erneiier«^

dem Seeretär Bourgeois und seinen. Sob!, '"chr erneuert worden.

stlr wird festgesezt werden. Ihjg, ^ ^brcu fertig sein; der Lob« ^sehender G rafschaft Neuenbürg und der o-, / " ^ dringend nöthig geworden, dieMarchstöke"^