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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1406
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Grandson, IS7S

terung würdig erachtet, so werden sie den Gesandten beider Städte in Grandson überwiesen, welche, wen"sie die Parteien nicht vereinbaren können, selbe in'S Recht weisen mögen, Ibid, i. 7518, Der Hell"von Grandson bittet um Verbesserung seiner Besoldung, Weil er jedoch dem Prädicanten nur zur Aus-bülfe beigegeben ist, wird er abgewiesen; für dießmal werden ihm 3 Kopf Korn und 5 Florin verehrtlbid. Ii. 7?>5». Auf die Bitte des Franz von Ligerz von Freiburg werden der Landvogt und zw"Commissarien beauftragt, eine Distinction und Läuterung zu geben, welchem Theil die Zinsen, die er anspricht, gehören und warum sie dem Haus Grandson erkennt worden, lind. I. 8M» Dem Stadt'schreibcr wird befohlen, dem Franz von Ligerz vidimierte Kopien der Jnfcudation des Afterlchens,er in der Herrschaft Grandson besizt, auszufertigen, Ibid. m. 8Gli., Auf einen Anzug deS SalZMeisters, bezüglich der Schifflände zu Grandson, wird erkennt, die Sache den künftigen Boten zu üb"weisen, weil man findet, daß es nicht eingeringes Werk" >ei. Hütt. n. 8!»H Dem Vogt von ^travers haben die beiden Städte ihren dritten Theil der 11t) Flor, erlassen, um welche er mit dem LandVogt wegen deS Lobs eines erkauften Bergs übereingekommen ist, Ilnd.o. 8<»3 Da es dem SP>^meister von Grandson zu schwer fällt, die von einer Ausländerin vor das Schloß getragenen zw" ^der im Spital zu erhalten, so wird vorgeschlagen, daß jede Stadt eines davon in ihren Spital aufueb^solle, Freiburg ist bereit dazu; Bern nimmt es in den Abschied. Ibid. p, 8«Ä. Den Kindern deverstorbenen Zöllners zu Montagny wird die Hälfte des Lehcnzinses erlassen, weil wegen desPrcsten-leztes Jahr dem Zoll bedeutend Eintrag geschehen war, lind. g. 81»3. Da die von YvonandVerleihung der Fischenzen in der Mentue bitten, um die Fache entfernen und ihre Güter vor dcwAustreten des Flusses sichern zu können, und da einige Particularen diese Fischenzen ebenfalls zu c"''pfangen wünschen, wird diese Sache den Boten der beiden Städte zum Untersuch und zur Erledig"'^überwiesen. Und, r. 8U« Die Büchsenschüzcn von Yvonand werden mit ihrer Bitte um eine SclMgäbe abgewiesen. Ibid.». 8V7. Berthoud Rassy und Mithaften, Admodiatoren des Achrams imMLily, sollen der Admodiation ohne Widerrede Genüge thun, lind t. 808. Johann Vionct v"meint, daß er. im Fall er in der Jurisdiction von Grandson eine Behausung ausrichte, für den 8^'stattzins und dieAdvoherie" nicht mehr zu geben schuldig sei, als'dem Herrn von Chehres, in dessen^ricbtszwang er gesessen. nämlich für die Advoherie ein Viertel und für die Usagc ein anderes B>" ^Roggen, Er wird an die Verordneten gewiesen, Ilsisi. u, 81»?» Da der Ziegler Amiet vonnebst Andern um Nachlaß des Zehntcnkorns für das Jahr 1577 nachsucht, wird dem Landvogt "fohlen, jeweilen bei Versteigerung der Zehnten bekannt zu machen, daß die Amtsangehörigen dies" ^nicht höher ersteigern sollen, als sie zu halten vermögen, indem man ihnen keinen Nachlaß mehr ^ ^gen werde. Ibid. w. 8^1» Jakob und Johann Marrel von Maugettaz und Eonsorten melden, ^sie seit langem im ungestörten Vesiz einiger Eichwälder gewesen und daß ihnen zur Sichcrstelluug 'NuzenS von beiden Städten bewilligt worden sei, einen Bannwart durch den Landvogt sezen zuder diejenigen, so Holz darin zu fällen und Vieh hinein zu treiben sich anmaßen, zu pfänden v"^ ^sei, daß die Buße Zwilchen dem Landvogt und dem Inhaber des Stüks gctheilt und der Schubs ^Belchädigten ersczt werden soll. Nach Besichtigung des Briefs, den der Landvogt Hans Rudolpb ^Dicßbach im Jahr 153(1 den Supplikanten erthcilt hatte, wird dem Landvogt befohlen, die Febllweeudieses Briefs zu bestrafen und im Fall der Uebertretung von jedem Haupt Vieh 9 Groß, von ^ ^aber, die ihr Vieh mit Vorsaz dorthin treiben oder dort lassen, die doppelte Buße zu beziehen, llüü-