Grandson, l»7t»
^ , l, n Il.i.l 7?!S. Das Stük Land hinter der Dorfmarch
Indern um einen jährlichen Z.ns ^'^,^n. soll der Landvogt niemanden acccnsieren.
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Concize und Coreelles. ne be. 'hrc ) i ^ Landvogts. daß dieselben dieser Sache wegen
°St auferlegten Bußen zu erlassen, nur f noch nicht gefällt haben, werden sie wieder-
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bor das Gericht gewiesen, lbnt. -
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^lrt, 7S»tt^ Verschiedenen Bittstellern werden Untcrstüzungcn an Geld und Korn zuerkannt; an-werben rüksiändige Zinsen ganz oder thcilweise nachgelassen. Absch.570l>.— 7»!. Bezüglich eines
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^ithandels zwischen Claude Janin von Bonvillars und der Gemeinde Champagne wegen Einschlägen^Wiger Stüke wird der Landvogt beauftragt, die Sache näher zu untersuchen und dem Janin eine oderÄUchartn, auszumarchcn, Ilnü. e. — 7i)2. Der Landvogt soll von Juno Buillaumct von Uvonand^ Fcuerstaltzins cinzichcn, wciiii sie nicht beweisen kann, daß sie die Zeit über in ihrem Haus nicht
Kliert hat j>gg g 7ZjÄ. Das Urthcil über Claude Chavanel, der seine Frau ermordet hat, wird
^iigt, ^ Beiden Wcibcln von Montagny-lc-Corboz werden 2 Kopf Mischelkorn ge-
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lbill. t, — 7?)3. Den Wcibcln von Grandson wird wegen ihrer vielen Arbeit noch ein Sak»u den bisherigen zwei Säkcn als jährliche Bestallung zuerkannt; dagegen wird ihnen ihr bishe-Ißiii angchitdem" Herbst einen Korb voll Trauben aus jedem Rebakcr zu nehmen, entzogen,
b^ 7k»<j. Der Landvogt soll den Marcand von Coneizc dazu anhalten, die ihm „in Hut" gege-heff " ^'uder noch den Winter über zu hüten, indem man selbe nach Ostern irgendwo unterzubringenwo sie jhr Prob selbst verdienen können, Idill. ti.— 7i»7. Franz von Bcrgh, Graf zu Champlhte,>>l ^ ^ Champvcnt und la Mottrau, spricht die Herrlichkeit und den Gcrichtszwang auf einigen Stükentt ^orfmarch von Mathod an und ist deßhaib mit dem Herrn von Monlagny in Streit gerathen;^ ,'^t nun, man möchte die Gcwahrsamen untersuchen und dann den Handel erledigen oder an daszu Champvenl weisen. Der Commissär des Herrn von Champvcnt begehrt ferner, daß der Land-^ von Grandson sich mit der Jurisdiction über vier in der Dorsmarch von Trchcovagnes liegendeil^arstu begnügen und ihn beim Genuß des fünften Thcils laut seiner Erkanntnisse bleiben lassen undy dermeiiltm ^,Hcrrschaftöbrauch6" halb nicht weiter ansuchen möchte. Ferner beschwert er sich, daß derdas Recht anspreche, in einem gewissen Zchntstreit Zeugen zu beeidigen und zu examinieren.^ Exercitium dem Amtmann von Champvcnt zustehe. Endlich begehrt er, ihm die Nuzung^rchzehutcns von la Motte zukommen zu lassen,—Da man diese Anstände einer gründlichen Erör-