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Grandson, I^37t»
vence um Bewilligung von vier Eichen und Tannen und um Unterstüzung mit Korn und Geld weg"'seines durch ein Ungeteilter erlittenen Schadens wird an den Rath zu Freiburg, der gegenwärtig „d"'Zug" hat, gewiesen. Dasselbe geschieht mit dem Gesuch des Weibels Johann Gerard zu Provence uwSchenkung von Fenstern mit den Wappen der beiden Städte wegen seiner vieljährigen Dienste. ^ Weg"'ihrcö ehrverlezlichen Handels mit einander werden aber beide ihres Amts entsezt. llüll. t. — 77Ä- ^Bitte des Müllers zu Fiez um Nachlaß seines Mühlezinses, weil er durch Erbauung von sechs neu"'Mühlen auf dem „Wasserruns" in großen Schaden gekommen sei, wird den Boten nach Grandson üb"wiesen. Inzwischen soll der Landvogt sich erkundigen, ob die neuen Mühlen mit Bewilligung bcid"Städte verliehen worden, wem sie Zinsen und ob der eingeklagte Schaden wirklich so groß sei. l>nü- 8 ^773. Die von Mutruz werden mit ihrem Gesuch um Korn abgewiesen, weil man noch nicht weiß, „wiemit dem neuen Getraid handeln werde." Itüll. I>, — 773. Clement Morand wird mit seiner BitteBewilligung eines Einschlags ebenfalls abgewiesen. Hüll. i. — 777. Der Landvogt wird crmächl'^'verschiedenen Bittstellern ihre schuldigen Restanzen an Korn in Geld umzuwandeln, Itüll. k. — 778, Duvon Grandson beschweren sich, daß ihnen der Holzhau auf den ihnen verliehenen Gütern verboten ward"fei, weisen einige Briefe vor, durch welche ihnen das „Ab- und Todtholz" in diesen Wäldern übe"lassen worden, und bitten, man möchte sie bei ihrer alten Uebung des Holzhau's zu ihrem Hausgebr-"bleiben lassen, die Verbote wieder aufheben und denen von Bonvillars, Onnens und Champagne d"'Eintrag, den diese ihnen zufügen, verbieten. Dagegen bemerken diese drei Dörfer, welche einen all"'AccensationSbrief sammt dessen Bestätigung von 1514 vorlegen, daß die von Grandson ihr Holzrecht g"'sehr mißbraucht und sich nicht mit dem Ab- und Todtholz begnügt, sondern Tannen und Bauholz ^fällt haben. Endlich berichtet der Landvogt, daß er bei Besichtigung der Wälder gefunden, daß groß"Schaden darin angerichtet worden sei. Darauf wird erkennt: Die von Grandson sollen ihr Ab-u"Todtholz zu ihrem Hausbrauch, aber nicht zum Verkauf, auch fernerhin zu genießen haben, jedochdem Beding, daß sie kein ander Holz als Todt- und AbHolz, wie Buchen, Erlen, Dornen, Staude'''u. dgl, nehmen, sich der Tannen und des Bauholzes sammt den Fruchtbäumen gänzlich müßigen und l' ^dabei keinen Betrug erlauben; dawider Handelnde tollen die drei Dörfer dem Landvogt verzeig"'«jeden nach Verdienen bestrafen wird. Itüll. I. - 77». Ein Streithandel zwischen den Schlösser» ^Champvent und Montagnh über einige Zin>en, welche der Landvogt von Uverdon in Sequester ge ^hat. wird den dahin reitenden Boten in dem Sinn überwiesen, daß'sie nochmals beider Theile Erka»^nisse, Brief und Siegel besichtigen und dem Handel einen gütlichen Austrag geben, llüll. m. — 78"-^.von Provence werden mit ihrer Bitte um einen Vorschuß von einigen Mütt Korn und Haber, dawüwieder säen können, abgewiesen mit dem Bescheid, daß man vorerst sehen wolle, wie viel an Fruäss ^gehe. Hüll, n. — 781.. Auf die Bitte derer von BonvillarS um Zustellung des Kelchs und derzierden, welche die Gemeinde vor Zeiten der Kirche gegeben, wird den Boten, die dahin reiten n>erbefohleil, diese Kirchcnzierden zu thcileu, damit jede Stadt nach Belieben dieselben verwendenllüll. o. 782. Dcir durch das Ungewitter Beschädigten von Bonvillars, Onnens und Chs'»^^wird angezeigt, daß man ihnen wo möglich helfen werde wie Andern, die im gleichen Falle seien, Ilüü- I783, Auf den Bericht des Landvogts, daß es nöthig sei, die abgebrannte Cur zu Fiez wieder e>u ^bauen, wird er mit den nölhigen Einleitungen beauftragt. Itüll. q. — 78Ä. Den Krautgarten,der Prädicant von Grandson seiner llnkommlichkeit wegen dem Landvogt übergeben hat, soll diesse"