UM) Grandson, I3«1
die Kirchen entrichtet, gehalten sei, den Commissärcu hieven Anzeige zu machen, Nun melden diese, daßBern seither die Verordnung auf dreißig Jahre ausgedehnt habe, ES wird dabei belassen, lind- m.
Claude und Franeois Lambclli werden mit ihrer Beschwerde wegen eines Zehntens zu Giez agewiesen, II>id. n, Den Armbrustlchüzen zu Graudson wird „eine Rebe" zu pflanzen bewiüigi
Idid. o. — Neuerdings kömmt der Waidgangsstrcit zwischen denen von Provence und Mu^
einerseits und denen von Vauxmareus und Gorgicr anderseits zur Verhandlung, Beide Parteien 1»^»umständlich ihre Rcchtsamen zu begründen, (Der Schluß der Verhandlung fehlt). Ibid. p. — ««t>eine Neclamation des Prädieanten von Uvonand, betreffend einige Rcstanzcn seiner Pfründe, welche st>"Vorgänger mit sich weggenommen hat, ward der Landvogt mit dem Untersuch des Sachverhalts beauftragDer Bericht lautet zu seinen Gunsten sowohl hinsichtlich seiner scelsorglichen Verrichtungen als stin^Wandels, Ilstd.g.— ««I Der frühere Müller zu Uvonand begehrt Entschädigung für einige bauli^Einrichtungen, Darauf wird der Gemeinde, welche die Mühle als Erblchen verliehen hat, anbcfvl'^'ihm an seine Kosten st Kronen zu bezahlen, llüd.i'.— <»<>2. Ein Streithandel zwischen den Gemein^Uvonand und Chehres, betreffend den Waidgang, wird in den Abschied genommen, Ibids.— ««^Streit zwischen beiden Städten bezüglich der Lehen zu Chehres wird, da man den vom Cominiffäl a»gerufenen Vertrag zwischen dem Grafen von Savohen und den beiden Städten nicht bei Händen ha'in den Abschied genommen. Null, t,— «5)1 Ein Gesuch des Müllers Franz Marilicr um Entschädigtwird von Freiburg ad mMruondnm genommen, Ilüel,», — «1)3 Weil das Pfarrhaus zu St,ganz baufällig ist, wird dem Landvogt Vollmacvt erthcilt, die nöthigen Bauten anzuordnen, Ilücl-««« Ein Anstand zwischen dem Prädicanten und der „Claß" zu Grandson wird nach AnhörungParteien zu Vermeidung wcitcrn Acrgeruisscs beigelegt, Ilstd, ev. — «tt? Der Amtmann von G""son verantwortet sich auf die Anschuldigung, daß er denen von BonvillarS über die Messe abzusti't"verwehrt habe. Die Verantwortung wird genehm gehalten, Il.iiI, x.
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Art. «s»K. Die von Uvonand und OnnenS, welche vom Wetter schwer beschädigt worden ^bitten um Nachlas! an ihien Zinien und Zehnten, Es wird dem Landvogt aufgetragen, den Schad^^ermitteln und darüber zu berichten, Absch. 179. v. - «z».«, Dem Prediger von Concize soll der Landv^für einmal l Mütt Waizen und 10 Florin verabreichen. Ilüll. vv,
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Art. «I« Nach Verlesung des Abschieds lezter Jahrrechnung zu Bern bezüglich des Streit!)«"^zwischen Benoit Dumaine. als Admodiator des Riedzchntens der Cur vou Concize, und dem alt-Vc'U .Jakob Tribolet wird einstimmig erkennt,^an leztern freundlich zu schreiben, daß man aus seinemnicht entnehmen könne, dap die beiden Städte ihm so viel verkauft haben, wie er behaupte, daß via" ^halb nicht schuldig sei, ihm mehr Währschaft zu leisten, als der Brief enthalte, daß er daher von s^'^vermeinten Recht abstehen und der Cur den Riedzchntcn wie bisher verabfolgen möchte; sollte ^lieber daö Recht suchen und ;eincr eingelegten Appellation nachkommen wollen, so werde man ihm da^i ^an dem Ort, wo Zug und Rath jezt ist, beförderlich ergehen lassen, Absch, 256, l. — «I I., Da alt-Bc"^Jakob Tribolet auch den Rüttizehnten in der beiden Städte Wäldern zu Mutruz sich zueignet, ^
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