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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1391
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Grandson.

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^ bandvogt sich darüber erkundigen und diesen Rüttizehnten wieder zu beider Städte Händen ziehen,'ä. m. «12 Den nach Grandson reitenden Boten der beiden Städte wird Vollmacht gegeben, denEhelichen Kindern des Curaten von BonvillarS etwas von dessen Nachlaß zu verabfolgen, jedoch den"Meuten an ihren vermeinten Gerechtigkeiten unbeschadet, Ilsill.p. «13 Einigen armen Weibern,"Nl Nachlaß der Feuerstätte-Zinsen angesucht haben, werden je 2 Florin an Geld nnd 1 Kopf KornErkannt; die Gesuche anderer um Nachlaß der Zinse du Foccagc und Advoheric werden dem Landvogt^Miestn Absch, 279. a. « Auf daS Ansuchen einer Frau im Namen ihrer Kinder um Vcrab-"ßung hxx Nuzung einer von den Eltern ihres Mannes gestifteten Eaplanci wird dem Landvogt auf-^agen, sich ,'chxr den Ertrag der Eaplanci und über die Verwandtschaft der Kinder mit dem Stifterzu erkundigen und dann darüber zu berichten, Ilsill. b. «13 Der Prädicant von Montagnh-^-Eorboz bittet, es möchten die beiden Städte sein und der andern Prädieantcn von Uvonand und"uens baufällige Pfrundhäuser herstellen, einige heimliche Gemächer beim HauS anbringen, die Be-""lung der Nußbäume auf dem Kirchhof ihm überlassen und seine Bünten vom Zehnten freien. Der."vgl wird beauftragt, sich über alle Verhältnisse näher zu erkundigen und das nöthige anzuordnen,so billig alö möglich". Bezüglich des wcitcrn Ansuchens dieses Prädieantcn, ihm wie seinen Vor-^"Sern den Holzbedarf aus de« Wäldern von Montagnh zu bewilligen, soll der Landvogt nachforschen,^ bisher Hebung gewesen und ob man seinem Begehren ohne Nachtheil entsprechen könnte, und sollbar,^el) handeln. Ilsill. o. «I« Der Gubernator von Corcelles stellt abermals im Namen derg/^"be das dringende Ansuchen, man möchte einen Theil der Wälder der beiden Städte zu Grandson"ksseil und ihr das Stük, la Tempcsterie genannt, um einen jährlichen Zins verleihen. Er wird abcr-abgewiesen mit dem Vcrdcuten, daß er in Zukunft daS Rachwcrben unterlassen solle. Null. ll.^ ' Die von Mutruz, welche um Erlastung des jungen oder Nasecnö-Zehntens bitten, werden fürUnd allemal abgewiesen, weil sie diesen Zehnten zu entrichten stets schuldig gewesen und diesem auch^ ^ Nachgekommen sind. Il'ill- o. <»6 8. Obschon man gewillt gewesen, alle diejenigen, welche um./"blaß rükstäudigcn Zehnten cingekommcn lind, abzuweisen, so wird doch dem Landvogt anbefohlen,'>bcr deren durch den MißwachS erlittenen Vcrlurste zu erkundigen und je nach Befinden etwas.Masse«, ilsill. l. «!?> Die Zollner zu Montagnh werden mit ihrem Begehren, wegen der ein-Pestilenz ihnen etwas von der Admodiation nachzulassen, gänzlich abgewiesen. Ilnll. ss.fei) ^ann die Weinzchnter von Grandson daö von einigen empfangene Geld dem Landvogt abgelie-l'alwn werden, soll ihnen die Rcstanz, so sie an Wein noch schuldig sind, nachgelassen sein. Ilsill. !>.Orbach beklagen sich, daß die Zollner von Montagnh ihnen von Lebensmitteln und an-boi»' Hausbrauch nöthigen Dingen den Zoll abfordern, legen ein Mandamcnt der beiden StädteAugust 1518 vor, gemäß welchem sie zollfrei und exemt erkennt worden waren, und bitten, siezi,. Freiheit bleiben zu lassen. Weil man aber besorgt, eS möchte unter diesem Schein Betrug^ werden, nimmt Bern den Anzug in den Abschied, ltsill. i. «22. Verschiedenen Personen werdenan Geld und Korn zuerkannt. Gesuche um Nachlaß von schuldigen Zinsen werden theils abge-"leils wird ihnen entsprochen. Idill. k. - «23. Claudo Cousin soll bezüglich der Gerberic,äiz, "'in die Admodiatoren von seiner Mühle abfordern, des Rechten warten, wenn er die Gerberieihn ,huldig zu sein glaubt, ltsill. m. - «2«. Johann de Mur begehrt, die beiden Städte möchtenseiner Jurisdiction zu CorcelleS über die von ihm belehnten Unterthanen bleiben lassen und ihm