Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1370
Einzelbild herunterladen
 

1370

Orbe mit Tscherliz. 137t»

Commissär, und der dritte der Kirche gehöre, aus welch' lezterm auch des Commissärs Kosten sollt» bczahlt werden, Il>ill. s. 333 Auf die Klage derer von Froideville in der Herrschaft Lausanne, welcheSchaden ihnen durch das Verbot des Holzhaus im Jurten erwachse, und auf die Verantwortung ^Landvogts, daß er zum Verbot genöthigct worden sei wegen der Mißbrauche, welche sich die von Froidevilllund von Villars haben zu Schulden kommen lassen, wird ihnen geantwortet, daß man die Sache näheruntersuchen werde und daß sie sich inzwischen des Walds müssigen sollein Itnll. t. 334. Da der La»t"Vogt bemerkt, wie nüzlich es wäre, von den Erkanntnisscn der Herrschaft Tscherliz Copien im Schloß Z"haben, werden die beiden Sekelmeister, welche das nächste Mal nach Murtcn reiten werden, ermächtigjene hervor zu geben, Ilsisi. u,- 333. Bezüglich des Umgelds wird beschlossen, daß der Landvoillvon allen Dorfleuten oder Wirthen zu Echallens, welche Wein ausschenken und keine Briefe vorzeigtkönnen, daß sie davon gefreit seien, dasselbe einziehen soll, Itnll. v. 33<». Bezüglich der Späne »»^Stöße zwischen beiden Städten und den Edellcuten, lo ihnen an ihrer Herrlichkeit, ihren Zinsen »^Zehnten Eingriffe thun, wird verabschiedet, daß beider Städte Boten so bald möglich an Ort und Ste>^reiten, die vorhandenen Anstände verzeichnen und auf Genehmigung hin beider Städte berichtigen soll^Ilnll, w. 337. Die beiden Städte schenken dem Landvogt Tscharner ihren Theil des Lobs, das ervon dem Kauf einiger Güter schuldig ist, Unit. x. 338. Amtsrechnung von Michaelis 15^ ^Michaelis 1575, Ilnll, rm,33?». Jedem der beiden Weibel werden 5 Florin zuerkannt; da-sslst"werden sie in ihrem Begehren um eine jährliche Pension abgewiesen, Absch, 503, r. 34<» Vor» ^antragt, man möchte zur Berichtigung der Streitigkeiten zwischen denen von Lausanne und dene»Echallens je zwei aus jedem Rath abordnen, welche an einem bestimmten Tag zusammen kommen, ^Parteien anhören und, im Fall eine gütliche Verständigung nicht erhältlich wäre, aufzeichnen lasse» s^"'was für Rechte jeder Theil zu haben vermeine. Freiburg erklärt sich damit einverstanden, Es w"nun verabredet, dal! Bern zwei Rätbe ei kielen nnd au Freiburg davon Mittheilung machen soll, a»kdann auch dieses zwei ernenne, daß die vier dann einen gemeinen unparteiischen Schreiber erwählt"die Sache zu Hände» nehmen sollen, sobald die Herbstzeit eingetreten ist, Gill, ii

537.'».

Art, 34 5, Der Landvogt wünscht einen Entscheid bezüglich der Geldsummen, welche dem Co'»»"^Grobel theils auf Rechnung für seine Arbeit mit den Erkanntnisscn. theils zur Anlegung, eingel'ä»^worden lind, Ablch, 570, ooo 342. Die Behandlung der Zollstreitigkeiten zwischen denen vo»sänne und der Hcnlchaft Tlcherliz wird, um inzwischen die eingelegten Gewahrsamen gründlichzu können, bis zur Ankunft der Gesandten beider Städte daselbst verschoben, Gill, eoo, - 343. M"'wird dahin gewiesen die Erörterung des Spans über die von Lausanne prätendierte Herrlichkeit ^einigen Unterthancn von Poliez-le-Grand und Etagniörcs. so dem Haus Monthcrond mit aller 3"^diction zugcthau sein lvllcn. Gill.llllll 3A4. Die von Lausanne beschweren sich wiederumProtestation Freibings bezüglich der Güter, welche die Stadt Lausanne vom Haus Bottens bcsizt.aber nichts andctcs verfügt und die Protestation in ihrem Werth gelassen; beide Parteien mögr» ^Briefe den künftigen Boten vorlegen und deren Entscheid erwarten, ltsill, eee, 343. Aufschwerde gemeiner Unterthancn der Herrlchaft Tscherliz über das ihnen auf einer Jahrrechnungbürg auferlegte Umgeld, und auf eine Vorstellung des Herrn von Goumoö.ns, daß er als M'l