Orbe mit Tscherliz, l37ti 1369
^ Daß man aus dem ihr leztes Jahr ertheilten Abschied über den Holzhau und den Waidgang imKurien den darin aufgenommenen Vorbehalt entferne, indem derselbe ihrer Urkunde von 1535 wider-streche, _ Würdigung der vorgebrachten Grunde wird ibr willfahrt und ihr demnach der Holzhau"ud VZaidgang ohne Vorbehalt bewilligt und ein besiegelter Schein darüber ausgestellt, 2) Daß man dieAnstände zwischen ihr und denen von Echallens betreffend die Zollbefreiung derer von Lausanne zuBallens und die Klage der Herrschaftsleute von Echallens über den Zoll, der ihnen als Rouagc zuSusanne abgefordert werde, berichtige, — Die Boten von Bern nehmen diesen Handel all rokcronllniu.^ Daß man ihr eine Erläuterung gebe, ob sie bei der Jurisdiction, so sie von Montherond her über^"ige Untcrthanen zu Policz habe, bleiben könne. — Freiburg bemerkt, die von Lausanne hätten diesefüglich auf sich beruhen lassen können wegen des alten BesizcS der Herrschaft und ihrer unaus-^"bten veralteten Jurisdiction; sollte denen von Lausanne dieses nicht gelegen sein, so verstehe es sich^zu, daß erkieste Schiedherren beider Städte nach Besichtigung der beidseitigen Gcwahrsamen den Handel^igen, Bern nimmt es in den Abschied, 4) Daß man die Protestation des Commissärs Panchaud gegen^ Urtheil aufhebe, welches zu Bern in Betreff der Güter erlassen worden, so die Stadt Lausanne, als"habcrin des Klosters Montherond, vom Herrn von Bottens besizt, — Das Urtheil wird bestätigt;
erklärt aber Frciburg, daß es die Protestation „in ihrem Werth" gelten lasse, weil niemanden um^ Recht zu protestieren verboten ist, Unll. m. — 327. Der Prädicant von Goumoöns bittet um^stcllung seines Einkommens, Da nun die Gesandten von Bern an die Rcllllsamen erinnern, welcheauf das .Um pati'mmtns der Eur von Goumoöns, wegen seines Hauses Lae-dc-Jour, besessen, und^u>t das Begehren verbinden, man möchte es laut seiner Briefe bei der Collatur des Prädieantcn ferner-en ^^dcn lassen, entgegnet Frciburg, Bern möchte von seinem vermeinten Recht auf dieses .Ins pnlrormtus^l)en, meil ihm nicht unbekannt sein könne, wie beide Städte zum Bestz der Herrschaft gelangt seien^ seither die Besezung und Entsczung und mithin das llus patronstns ausgeübt haben. Die GesandtenBern nehmen es in den Abschied. Usill. n. — 328. Das Gesuch der Wittwe Malherbc um Nach-^ ^ues Zinses von 26 Groß, welchen ihre Altvordern dem „Cler" zu Orbach vergäbet hatten, der aberOstler ablöst worden, wird in den Abschied genommen, lhill. v. — 32k». Der Commissär Panchaud^lcht, daß man entweder ihm die baufällige Zchnstcheuer zu kaufen gebe, oder daß man dieselbe her-^ damit sie seinem daran stoßenden Haus nicht Schaden bringe. Es wird daher dem neuen Amt-von Echallens aufgetragen, mit Panchaud zu unterhandeln, wie viel er für die Scheuer geben/ ^ Unll. g. — 330. Auf die Anzeige des Commissärs Grobet, daß die von Lausanne sich bei 20 Ju-Zueignen wollen, die dem Kirchenzehnten der Euren der Herrschaft Echallens gehören, wird ihmvon Lausanne einen Tag anzusczen, um auf diesem die beidseitigen Gewahrsamen an Ortl'l, ^ conferieren, die nöthigcn Kundschaften aufzunehmen und zu erfahren, welchem Theil derb^"^u heimdienc, Auch wird er mit dem Untersuch eines streitigen Zehntens der Kirche von Pentherea;
ipjg, ^ _ g35. Bezüglich der Coupe de Moissons, welchen die Landleute von Goumoöns,^cgen nicht erkennen wollen, weil der Kirchhcrr sie für die Hälfte desselben gefreit hat, wogegeneinen Einschlag bewilligt haben, wird dem Landvogt befohlen, der Landleute Brief zu besichtigenst; b°"n die beiden Städte zu berichten, welche Rechte sie hierüber haben, Ilnll. r. - 332. Auf diegen ^ des Commissärs bezüglich seines Antheils an den .,Zugängen" von den Verleihungen oder Albcr-der Kirchcngütcr wird ihm geantwortet, daß ein Drittthcil davon dem Landvogt, ein anderer dem