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Orbc mit Tscherliz. 1575
geschehen ist, so wird der Gerichtssäßen Urtheil aufgehoben. Ibid. aa. — 31.3. Der Landvogt wird e>>mächtigt, das Gefängniß wieder herstellen zu lassen nach „ziemender Notturft". Ibid. hb. — 3l^t ^den Bericht des Landvogts, daß einige angrenzenden Lehenherren sich viele Eingriffe in die HerrschtEchallens erlauben, es sei an den Zehnten, an der „Bannwartei" oder an den Märchen, wird beschlösse»'Es sollen die anderer Geschäfte wegen nach Echallens reitenden Boten diese Lehcnherrcn vorladen, überdie Ursachen dieser Eingriffe selbe befragen und Gewalt haben, die Anstände zu erledigen. Ibid. ^315. Amtsrechnung von Michaelis <573 bis Michaelis 1574. Ivid. <z».
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Art. 31«. Auf die Bitte des gewesenen Kirchherrn zu Goumoöns um Vergütung der Koste» ^Bauten an seiner Cur wird der Landvogt beauftragt, sich über den Sachverhalt näher zu erkunde"Absch. 485. b. — 317. Es wird beschlossen, daß der Landvogt der Clauda Malherbe die 6 Krön, ^fängnißkosten erlasse, obschon ihr dieselben nicht mit Unrecht auferlegt worden, weil sie ihrengeschlagen, deßhalb Leib und Gut verwirkt hatte und aus Gnade „in das Halseisen geordnet" wordcwar. Ibid. o. — 318. Bezüglich der begehrten Reparation der Cur von Poliez-le-Grand wird der L-»^Vogt beauftragt, das nöthigc anzuordnen. Ibid. d. — 31?». Dem Christoph Barbier wird wegenweiten Entfernung bewilligt, einen kleinen Bakofcn in seinem Haus zu bauen und darin für sichzu baken, mit der Bedingung, daß er nichts desto weniger an den gemeinen Bakofcn vonjährlich leiste, wozu er bisher verpflichtet gewesen. Ibid. <z. — 32«. Dem Landvogt wird befohlen, ^Sonderfiechin Louise Bauld als Leibding alle Frohnfasten 1 Kopf Korn und 1 Pfund Geld zu verabfolgtIbid. k. — 321. Der Novatzehnten zu Goumoöns und Echallens soll nach drei Jahren in den gtßtZehnten fallen. Ibid. g. — 322. Der Gerichtsschrcibcr von Orbach, Claude Chevalier, wird mit fti^"'Gesuch um Verbesserung seines Lohns abgewiesen. Ibid. b. — 323. Jost Gaudard bittet imder Kommunität zu Echallens, man möchte sie vom Lob der 300 Florin für die Admodiation desde la Coudra ledig sprechen, weil die Kosten an einen Brunnen zum Nuzen des Dorfs und der g°^Gemeinde verwendet worden. Es wird aber beschlossen, daß sie das Lob bezahlen, daß der Landvogtder Gemeinde die Hälfte als Beisteuer wiedergeben soll. Ibid. j. — 324. Ein Anstand des Dorfme'^zu Goumoöns mit der Gemeinde wegen ihm abgeforderter Zinsen und Kosten wird dahin entschi^Die Gemeinde soll die dem Landvogt versprochene Summe bezahlen und jene um Vergütung anspr<^welche die Kosten veranlaßt haben; der Dorfmeister hat an die Kosten nichts zu bezahlen, weil ^ ^Betreffniß am Zins alle Jahre zu bezahlen anerboten hat. Idid. k. — 325. Die von Orbach b' ^abermals, man möchte sie bei ihren Freiheiten bleiben lassen und ihnen von Käufen und Eontraetcm ^mit Fremden gemacht werden, mehr nicht als 13 Pfg. Siegelgeld abnehmen und sie nicht Zwingt' ^Nntervogt in ihrem Rath jizen zu lassen. Es wird aber der lcztjährigc Beschluß gänzlich bestätigt- 3 >zwei Tage darauf gestellten Gesuch jedoch um Moderierung des Siegelgclds auf 3 Groß, wie bei > ^Nachbarn gebräuchlich, wird in <o weit entsprochen, daß, wenn ein Fremder bei ihnen GüterEwigkeit oder auf Ablösung", oder sonst einen Handel am Rechten vornimmt, dieser für die Besieg ^der Urkunde dem Landvogt nicht mehr zu geben schuldig ist, als 3 Groß von jedem Siegel, und ^Burger und Einwohner der Stadt nicht mehr als 13 Pfg. Siegelgeld zu bezahlen haben, wieheiten ausweisen. Ibid. I. 32«. Abgeordnete der Stadt Lausanne begehren in einer Supplik