Orbe mit Tscherliz. 437l!
Kosten, um deren Vergütung sie bitten, specificiert dem Landvogt zustellen sollen Null. x — 23»rechnung von Michaelis 1570 bis Michaelis 1571, llüll, llll.
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Art. 232 Der Guberuator oder Dorfmeistcr von Goumoöns bitter im Namen der ganzen ^meindc, man möchte ihr bewilligen, ein Stuf ihrer gemeinen Matte, le Bruit genannt und ungcs^"40 Mäder haltend, auf welchem beide Städte ihres Hauses zu EchallenS wegen 8 Mad bcsizen,einzuschlagen, daß sie nicht allein das Heu oder den ersten „Raub", den sie bisher bezogen, so»d^"auch das Emd und die Waid darab nehmen dürfen, indem dieses Stük dem Dorf allein zugehöre und n>cmand als sie darauf zu Waiden das Recht habe : sie erbiete stch, davon für Eingang und jährlichen Zins ^bezahlen, was beiden Städten angemessen scheine. Es wird entsprochen mit der Bedingung, daß "e dcssc"so lang „genoß" sein, das Stük beschlossen halten und darab Heu, Emd und Nachwaid nehmenbis etwas anderes verfügt werde und so lang die Umsässeu und Untcrthanen nichts dagegen einwendedem Landvogt sammt dem Commissär wird Vollmacht crtheilt, den Eingang und die Assoufcrtation ^Zins nach Billigkeit fcstzusezeu, Absch, 399, i>. — 233 Vor Jahren war dem Landvogt befohlen word^den Eichwald, der denen von Clagnicus (Eclagnens) gegen Zins accensiert gewesen war, wegen unst^lichen Holzfällens zum Nachtheil der beiden Städte, zu Händen zu nehmen und den LandleutenHotzhau ohne Bewilligung des Amtmanns zu verbieten, Obschou nun die Landleutc um Aufh^^dieser Verfügung bitten, wird sie dennoch bestätigt. Hüll, e — 234 Verschiedenen Bittstellern n>er^'Uuterstüzuugcn an Korn und Geld zuerkannt, andern wird Nachlaß an Zinsen bewilligt, Il'iü- ^235. Dem Commissär Franoois Panchaud wird die Accensation oder Albergation zweier Juchartc" ^ ^und einer Bünte, die ibm von einem Euraten zu Echalleus im Jahr 1560 gemacht worden, bestätigtdem Vorbehalt, daß diese Verleihung nur so lang währe, als es beiden Städten gefällig, und daß " ^Zinsen jährlich an die Kirche richtig abtrage. Hüll. <z. - 23«, Dem Sekelmeistcr Anton Krumenst^ >"'>Freiburg wird eine Bescheinigung ausgestellt, daß die dem Panchaud gegebene Erkanntniß wcgc"Zehntens von Assens ihm in keiner Beziehung schaden soll, llüll. k. — 237. Michel „Elcr" vonmotier wird mit seiner Ansprache an einige Güter abgewiesen, weil er mit dem Landvogt nie etwas d«"'gesprochen hat und eigenmächtig hergekommen ist, llüll. x. — 25«, Die von Mcx, welche weg"' ^tretungen der Reformation, wegen Tanzen und andern verbotenen Dingen waren bestraft wordc»,von Freiburg mit ihrem Begnadigungsgesuch abgewiesen, llüll. I>, — 23?». Auf den Vorschl"!! ^Landvogts, '»au möchte zu Mex ein Cborgericht aufstellen, um die Ungehorsamen zu züchtige",der Amtmann und der Prädieant beauftragt, der Ungehorsamen Fehler aufzuzeichnen, damit der La"^ ^sie bestrafe, Uüll. i, 2«»», Dem Anton Kiumenstol wird bewilligt, der Kirche zu Poliez-le-Gea>" ^Ablösung deS Zinses auf einigen Gütern, vom Haus Bottens herrührend, „zu thuu" ; derdafür sorgen, daß daS Geld der Kucke wieder an Zins gelegt werde, llüll k,— 2«i, Abisss' ^der Stadt Lausanne legen die Originalbriefe vor, durch welche sie zu beweisen suchen, daß ^Holzhau sammt der Waidfahrt und Ehebafte in dem in der Herrschaft EchallenS gelegene»
JurtcnS ohne Vorbehalt erthcilt worden, und bitten, sie dabei verbleiben zu lassen. Nach Verlesucki ,^1Briefe und der darüber erlassenen Abschiede erklären die Gesandten von Bern, daß sie am lcztss ^Absckiede festhalten, mit der Erläuterung, daß die von Lausanne nur kür das Schlagen von Ba"^