^"schuldig erfunden worden ist, wird die Hälfte der Kosten nachgelassen, Itüll. g.— 244 Die Gubcr-von Poliez-le-Grand und Bottens werden mit ihrem Gesuch um Zinsnachlaß abgewiesen; denenwelche säen wollen, soll der Landvogt für den heurigen Zins Aufschub bis nächstes Jahr geben.
Orbe mit Tscherliz. I?71 jzgj
beiden Städten nicht nach Inhalt der Jnfeudation erkennt, sondern das Hochgericht beiden Städten
überlassen haben, es seinerseits nun den Herren von Bioleh weiter nichts nachlassen könne, als was von
Alters her üblich gewesen; denn laul einigen Abschieden sei solches auch andern Leuten und Lehcnherren
^ Herrschaft EchallcnS von beiden Städten abgeschlagen worden. Die Gesandten von Bern nehmen
^se Erklärung in den Abschied, nachdem sie den Wunsch ausgesprochen, daß man sich vor allen Dingen
"ber Brauch erkundigen sollte, damit jedem zukomme, was ihm von Rechts wegen gehöre. Nichts
beste weniger wird dem Landvogt befohlen, er soll mit der Confiscation von Bouvalcts Gütern fürfabren,
bedoch dessen Frau und Kindern die Güter theilen und schauen, was nach Abzug der Schulden übrig
^lbe, und an Frciburg darüber berichten, Ilnll. in. — 24?» Der Landvogt soll des Curaten von Bot-
^ Haus untersuchen und die nöthigen Reparaturen daran vornehmen lassen; cS bleibt in beider
Städte Belieben, dem Curaten etwas zur Beisteuer an den Bau aufzulegen, llüll. n. — 241. Dem
Kirchhcrrn von EchallenS soll er 20 Florin für die an die Cur verwendeten Kosten zustellen und
^ Müller anhalten, ihm die Coupe de Moisson wie Andere zu zahlen. Itüll. o. — 242. Der Kirch-
^ von Asscns wird mit seinem Gesuch um Vergütung der Kosten für Erbauung eines Bakofcns ab-
^iviestn ibi.I n 243 Dem Claude Clavcl, der längere Zeit im Gefängniß gesessen und nachher
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^ — 24?. Auf die Bitte derer von Orbach um Aufstellung einer Ordnung, was für Emolumentebem Chorgericht hinfür ausrichten sollen, und um einen ferner« Beitrag au die großen Kosten fürStellung der Schwelle, wird einstimmig erkennt: In Betreff der gewünschten Ordnung soll sich der^bogt genau erkundigen und das Resultat an Frciburg schiken, welches dann seinerseits seine Ansicht^ Aern mitthcilcn soll; bezüglich der Beisteuer an den Schwellenbau, so soll Frciburg so bald möglich^vden mit seinem Werkmeister nach Orbach schiken, den Bau zu besichtigen und das nöthige anzu-^ sowohl bezüglich der Schwelle als des durch das Wasser beschädigten Stüks Reben; die Meister,zi bäe von Orbach den Bau übertragen wollen, sollen zugegen sein, damit die Abgeordneten derenAchten Thören und mit ihnen den Verding abschließen können; auch wird man denen von Orbach^ uöthjge Holz in beider Städte Wäldern anweisen. Hüll. s. — 24<». Den Büchsenschüzcn von^ "ch werden für dießmal statt der bisherigen 20 Florin nur l0 Florin verabreicht. Ilnll. t. — 247. Die^ Mndteu von Bern übergeben auf das Wcisuugsbegehren des Landvogts denen von Freibnrg ihren^A>cil an den Kirchenzierdcn zu Mex, nehmen dieses aber all i-ekoi-oulluiu. Hüll. u. — 248. Der^ Weibcl wegen dessen langjähriger Dienste 40 Flor, zu einer „Badenfahrt" beisteuern,sh!''24?». Den Commissarien von EchallcnS, welche um Festsezung eines Orts bitten, wo ste denStädten ihre Erkanntnißbücher übergeben können, wird geantwortet: Sobald die Sekelmeistcr nachgekommen, werden sie einen gelegenen Tag bestimmen, um in Gegenwart der Commissarien die^ Erkanntnisse mit den alten zu vergleichen und dann selbe in's Gewölb zu thun. Hüll, w, —Die Commissarien werden mit ihrem Gesuch, ihnen etwas von dem Lob und der Assoufcrtationzu lassen, so die Stadt Lausanne wegen der 4 Maß und der Zinsen von Bottens zu leisten' ^gewiesen mit der Bemerkung, daß ste auf weitern Entscheid warten und inzwischen ihre erlittenen
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