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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1356
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^ Orbe mit Tschcrliz. I3l»Z.

gezogen haben, weil damals Richard seinen Brief nicht habe vorlegen können. Es wird daher dem Land'Vogt befohlen, die Erkannlniise mit dem Briefe zu vergleichen und zu untersuchen, ob dieses wirklich d«dreklamierte Stük sei, und dann darüber zu berichten. Ibid. ll. Der Kirchherr zu Bottens bt'

klagt sich, daß der Cur Einkünfte von den Gläubigern des frühcrn Curatcn vcrarrcstiert seien, daß "auf diese Weise den Dienst umsonst versehen müsse und daß die Cur ganz baufällig sei. Nach Anhörungdes Landvogts wird diesem befohlen, die Gläubiger, welche die Kirchengüter angreifen wollen, wie bish"abzuweisen, weil kein Kirchherr Gewalt hat, jemanden die Kirchengüter zu verpfänden, dagegen denen,welche an den gegenwärtigen Kirchherrn der Admodiation wegen Anforderungen haben, beförderlichzu halten; endlich soll er die uöthigen Reparaturen am Pfrundhaus anordnen, deren Kosten der C"^zu tragen hat, mit Ausnahme des Bauholzes und der Fuhren, welche beide Städte auf sich »eh'""'Hüll. o. I?XZ Der Landvogt soll sich beförderlich über das Guthaben und die Schulden des"!^abgethancn" Vial erkundigen und das Resultat der Stadt, welche Zug und Rath hat, mitthcilcn, nül^dann Vollmacht besizt, dessen Kindern einen gnädigen Nachlaß zu bewilligen, llüll. k. Dic"^EtagniöreS werden mit ihrem Ansuchen um Verleihung der in ihrer Gegend liegenden Hölzer der beide"Städte abgewiesen, wegen des Abbruchs, welcher beiden Städten und ihren Amtsleuten dadurch erw"^'sen würde; es soll aber der jeweilige Landvogt denen von Etagniöres und allen andern welche dieder zur Zeit des Achrams empfangen, sowie in Bezug auf die Waidfahrten, den nöthig'en Schirm gebe"llüll. g. - Da der Laudvogt berichtet, daß der Nachlaß des armen Hingerichteten sich auf

fähr 120V Florin belaufe, wird dessen Kindern die Hälfte des confiscicrten Guts in Gnaden gcs»c""llüll. I.. - !k»<i. Auf die Klage des Marc Barbas, daß die Einzieher den Zins von 5 Groß, dessc" "zu Orbach lcdig erkennt worden sei, von ihm fordern, wird den Boten nach Orbach Auftragsich über den Sachverhalt näher zu erkundigen, llüll. i. - S-»7. Jedem der Weibcl zu Orbach10 Flor, aus Gnaden geschenkt. Ilull. k. - 15,6. Die von Penthereaz bitten, man möchte ihnen die "ihren Gütern liegenden Wälder, in denen sie auch den Waidgang haben, wegen des ihren nächstgclcge""'Gütern durch selben erwachsenden Schadens um einen jährlichen Zins acceiisicren Sie werden aber >""die von Etagniörcs abgewiesen; jedoch soll sie der Landvogt vor Beschädigung durch fremdes Bichmen. llüll. - >?»?». Denen von Orbach wird auf ihr Gesuch, man möchte den Landvogt anhal^das Mäß, welches jeder dem Kirchhcrrn jährlich zu geben schuldig ist. laut des Briefs zu beziehe", ^antwortet, daß gemäß des Briefs jeder, der vier Juchartcn Land baut' und somit 400 Flor.Werth" ^sizt, das Maß zahlen solle, und daß sie von nun an ruhig sein mögen, llüll. .i. - Tic vo"^'führen Beschwerde, daß der Commissär Mandrot sie nach Yvcrdon citiert habe um den W.ssd Chatan das HausLeelc" (Eclagnenö) zu erkennen, obschon dieser Wald von jeher eine Depcndenz d^schaft Orbach gewesen und sie gemäß ihrer Briefe stets den Holzhau darin besessen haben, ohne je-""

Eintrag. Die Gesandten von Bern bemerken dagegen, ihr Commissär habe das nicht ohne Grund gc"doch möge man die Briefe und Gcwahrsamen beiderseits besichtigen. Nach Untersuch derselben äußert S ^bürg: ES ergebe sich aus den Briefen derer von Orbach. wie die Herrschaft Orbach und derWald dem Herzog von Burgund lehensweisc erkannt gewesen und nicht dem Herzog von Savoyc", "daß die von Orbach seit der Eroberung ihrer Herrschaft durch Bern den Wald stets ruhig besessenwcßhalb es an Bern die freundliche Bitte stelle, seinen Commissär anzuweisen, die von Orbach b<"

Briefen und Herkommen bleiben zu lassen. llüll. q. (Den 21. Febr. 1574 gibt dann Bern eine Deel""

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