Graßburg, 1370 lg45
soll im Schiedwald eine „ziemliche" Berg- und Sommerwaid für einen Thcil seines Viehs einge-bogen werden, lkill. KI,. — 03 Mit Franz Lotti und seinen Gesellen wird bezüglich der Arbeiten,^ sie über den Accord am Haus zu Schwarzenburg gemacht, abgerechnet, Iknl, co. — 00 Ein Ab-wusch mit Ulrich Grütter um einige Stüke heuzchntpflichtiger Matten wird bestätigt; dagegen wird diesemhersagt, den Heuzchntcn auf einigen Einschlägen zu beziehen, bis er sein Recht mit Briefen begründet,b-chj. ^ Laudleutcn soll angezeigt werden, daß es der beiden Städte Wille sei, den Dorf-^ bannen zn lassen und ihnen dagegen die Fischenzcn in der Sense aufzuthun, die bisher gebannt^'estn und zum Schloß gehört haben, Iknl, eo. — 08, Der Abschied, betreffend den Span zwischen/" binterthanen der Herrschaft Graßburg und denen von Plaffehen eines Einschlags wegen, wird in'/"st belassen und auf diesen Einschlag 10 Schill, Bern, Währung zu ewigem ZinS geschlagen, Iknl. 1k.—Da die Landlcute viele von ihren zinsbaren Gütern verkauft und vertauscht haben, und die Pflich-ten oft schwer zu ermitteln sind, so wird denen, welche die Erneuerung des UrbarS vornehmen werden,^ Weisung ertheilt, dal; der Befizer des Hauses jedes LchengutcS Zinstragcr sein und von den übri-welche Stüke von diesem Lehengute innehaben, die Zinsen zu Händen des Vogts einziehen soll, daßbwh der Vogt nicht schuldig sei, andere als den Hausbcsizer um den Zins zu belangen, daß übrigensbem Bcsizer des Hauses jedes einzelne Stük des Lehengutes in den Urbar eingetragen und, bei^^/'berung des Inhabers, von jedem der Ehrschaz bezogen werden soll, Iknl, gg. — 70. Die nachOsburg reitenden Boten sollen den neuerbautcu Mühlen einen angemessenen Korn- und Geldzins^egen, ikj.i.,,,,. — 7», AmtSrechnung von Michaelis 1575 bis Michaelis 1576, Iknl, kk,
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Amtsrechnupg von Michaelis 1576 bis zum Tod des Landvogts G, von Römerstal,570, 1». _ 73^ AmtSrechnung von Michaelis 1577 bis Michaelis 1578, Iknl. nimm. — 7? Ge-'"en Laudleutcn von Graßburg wird eine Copie des Abschieds lezter Jahrrcchnung zu Freiburg bewil-^^lreff der Schwenden, so sie kraft eines Spruchs von 15^ frei und ohne Zins besizen, nuzenließen mögen, mit dem Vorbehalt, daß diese Schwenden vom Schicdwald sollen ausgemarchet und dieArchen des Schicdwalds erneuert werden, Ikid, nnn. — 73, Auf die Bemerkung derer von"bburg, daß sie bisher von jeder Fuhr zum Schloß 1 Groß erhalten haben und daß mau ihnen diesen"'tgen Lohn nicht entziehen möchte, wird erkennt, daß sie die Fuhren, die sie dem Schloß schuldig sind,Beschwerde beider Städte leisten sollen, indem die frühere Ungclegcnheit der Zufuhr jezt beseitigetQ ^'ch von Wegen des häufigen SckwcndenS in der beiden Städte Wäldern durch die von
^bwrzeuburg und Guggisberg wird verordnet, es möge sich der Amtmann nack Waiden und Mattland^ wovon ihm ein Thcil abgcstekt werden soll, der ihm und den künftigen Amtslcuten zum Untcr-iei!/'"" A"zahl Viehs „hcimdienen" werde, Ibiel- IM' — 77. Ruff Gilgian, alt-Vcnner von Schwar-^ bittet um Verzeihung des gegenüber dem Landvogt Weck begangenen Frevels, um Wiedcreinsezungy ^ Venneramt und um Nachlaß der Geldbuße, - Er wird abgewiesen, Ikill. Mg. - 7«, Dem5 ^°gt wird befohlen, mit den Zimmcrleutcn, welche die Scheune zu Schwarzenburg aufgerichtet haben,das abzufinden, was sie über den Verding gearbeitet, lknl, >-.-r, -- 70. Die Schneider derst ^aft Schwarzenburg stellen das Ansuchen, man möchte ihnen die Freiheit crtheilen, nicht allein dieSchneider, welche in der Herrschaft arbeiten, sondern auch die Landleute, welche diesen Arbeit