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geben, zu bestrafen. Weil aber solche Freiheiten nur in Städten, nicht aber auf dem Lande, vorko"»wen, wird der Landvogt mit nähern Erkundigungen beauftragt, Ibid. sss. — 8». Der AmtmannGraßburg wird beauftragt, den Zins von einem Stük Akcr, das der Pfründe Wahlern um 5 Schillszinspflichtig ist, mit der Hauptsummc abzulösen, Ibid. ttl.
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Art. 81. AmtSrcchnung des David von Römerstal im Namen feines sel, Bruders Georg, ^dessen Tod bis Michaelis 1577, Absch. 604. x, — 8Z. Bezüglich des Begehrens der Schneider, kci"^fremden Schneider im Schwarzenburgischeu arbeiten zu lassen, berichtet nun der Landvogt, daß gc>"^Landleute wünschen, sie bei ihrem alten Herkommen und ihren Freiheiten verbleiben zu lassen, indem
ihnen zu beschwerlich wäre, wenn sie keinem fremden Schneider oder „andern guten Handwerkern" Ar'geben dürften. Es wird nun erkennt: Gemeine Unterthanen der Herrschaft sollen bei ihren althcrlstbrachten Freiheiten und Gewohnheiten verbleiben. Ibid. zs, — 83. Auf leztcr Jahrrechnung war bcAmtmann aufgetragen worden, die 5 Schilling Zins, welche auf einem Aker des Hauses Schwarze"^»'stehen, gegenüber der Pfründe Wahlern abzulösen. Da nun aber der Vogt zu Köniz die „deutschenren".'alS Collatorcn zu Wahlern, davon zu benachrichtigen wünscht, will man deren Antwort erw"''^Ibid. 7..— 8«. Peter Ulrich meldet, daß, nachdem ihm vor drei Jahren Ii Mütt Haber vom Zch»"'von Schwarzcnburg verbrannt, Bern dem Amtmann befohlen habe, ihm 5 Mütt Haber aus dem Zeh»""speicher zu geben, daß er aber nicht nur diese noch nicht habe erhalten können, sondern daß der Amt'"!»"ihn schon wiederholt gebüßt habe. Weil aber der Amtmann abwesend ist, will man in der Sache ,fürschrciten, sondern weist den Ulrich an Bern. lind. an. — 83 u, 8<». Amtsrechnungen von M'ch^ ^1578 bis Michaelis 1579, und von Michaelis 1579 bis Michaelis 158V, Ibid. bb. — 87, Der Amt"»»"berichtet, wie der Landvenner und andere Ehrenlcute den Abbruch, welcher durch den Kauf vonfähr fünfzehn Juchartcn an das Haus Graßburg seinem vierten Zehntanthcil widerfahren sei, aufgeschäzt haben. Als Entschädigung für diejcn Abbruch und für den achtjährigen Ausstand seinestens werdeil ihm von jeder Stadt 12 Krön, zugesprochen. Ibid. inm, — 88. Dem lezthin vorgebet ^Begehren der Landlcutc der Herrschaft Graßourg, man möchte ihnen das Fuhrgcld für das Holz, ^ .zur Wohnung des Amtsmanns führen müssen, nach altem Herkommen und laut des UrbarS bezahlen, ob»'jezt die Wohnung näher zum Dorf gesezt worden, entspricht nunmehr auch Freiburg, Absch, 920,1»
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Art. 8». Zur Zeit des Lanovogtö von Römcrstal hatte man Untersuche anstellen lassender Schwenden, welche die Landleute in beider Städte Wäldern vornehmen, ferner bezüglich dersägen und anderer Geschirre , die sie ohne Erlaubnis; der Obrigkeiten bauen. Die Sache ist ober st ^liegen geblieben. Da ne nun aber vom gegenwärtigen Landvogt wieder angeregt wird, sonöthig erachtet, daß jede «ladt in ihren „Gehalten" nachsuchen lasse, was für Informationen ^eingenommen worden und, und daß sie dann einen Gesandten abordne, um den Augenschein oinZ»"^daneben dem Landvogt eine gelegene Bergwaid auSzumarchen, vorzüglich aber die Erneuerung des lzu befördern, Absch, 690, wv.