Bellenz, Bollen; und Riviera, 138«
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Art ^2« Uri hatte diesen Tag ausgeschrieben wegen des dem Scarnarda zu Bellcnz crtheiltenpleites und wegen der von den Bollenzern gegen die von Disscntis aufgestellten Wache, Absch, 740, a.—Bezüglich der Wache, welche die mahländischen Commissaritn der Pestilenz wegen in Bollenz auf-hellt haben und worüber sich die Bündner beklagen, wird beschlossen, den Bündncrn zu antworten, daß^ drei Orte ebenfalls die Wache gehabt, daß sie deßhalb wie die drei Orte beim Tribunal in Mahlandwenigstens beim mahländischen Commissär in Bellen; ihre Klage vorbringen möchten, wobei man sie^ unterstüzen nicht ermangeln werde, und daß gemeine Eidgenossen mit dem mahländischen Senat Ar-^ aufgestellt haben, wider die man nicht handeln dürfe, — Wird all in«lr>i<znllnm genommen, Absch.
^ d, wird beauftragt, an den Commissär zu Bellen; den Befehl zu erlassen, daß er den
^arnarda aus dem Gebiet von Bellen;, Riviera und Bollenz verweise und dessen Geleit abkünde, und^ ih„, ^ ^ ungehorsam erzeigen sollte, in Vcrhaft seze, Absch, 740, o.
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