Bellenz, Bollenz und Riviera, 13<j«
zur Verständigung dringend ermahnt bat, bleiben alle Bemühungen wieder ohne Erfolg; deßhalb wird d"Handel wieder in den Abschied genommen, um den Obern das weitere anHeim zu stellen, Absch, 347,»- "
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Art, 24«. Uri macht im Namen der drei Orte Anzug, daß dem Vertrag in Betreff der streitig^Fischenzen zwischen Bcllenz und Luggarus nicht nachgelebt werde und daß daher jedes Ort Gesandte afertigen möchte, um die nöthiaen Marchsteinc zu sezcn und für Vollziehung deö Vertrags zu so^Absch, 352, o, — 244. Da die auf der Riviera an die Baukosten der Landvogtciwohnung um e>"Beisteuer ansuchen, so wird in Berüksichtigung, daß der Bau deö neuen Hauses um 1080 Krön, verd'"gen ist, während das alte Haus nur 125 Krön, gelten will, der Vorschlag in den Abschied genoM'"^ihnen „das CriminaU auf zwei oder drei Jahre zu lassen. Absch, 358. o. — 242. Ein Rechlsst^zwischen den Kommunen Dongio und Malvaglia wird vor die einzelnen Orte gewiesen; ist die ^ ^nicht wichtig, soll sie auf einen Ill-örtischen Tag kommen, Absch, 358, cl. — 243. HinsichtlichStreits zwischen den Familien Codeborgo und Pusterla wird nach Verhörung beider Parteien erkcn» "daß die ergangenen Scheltungen gegenseitig niemanden an seiner Ehre schaden sollen, daß keine von ^den Parteien am lczten Ausruhr schuldig gewesen, daß jede Partei die erlittenen Kosten an sich ^tragen soll, daß aber die von Pusterla die Gesandten allein zu entschädigen haben; jede Partei1000 Krön, Bürgschaft leisten, daß sie diesen Vertrag und den vorhin geschwornen Frieden wahrunverbrüchlich halten werde. Absch, 358, o.- 244. Specificiertes Verzeichnis; der Malefizstrafen,358, 1. — 243. Uri berichtet, daß der Vogt der Kinder deö Anton de Abondis geäußert habe, ^Bartholomä Kuhn habe die Frau also gemartert, wie die Juden unscrn Herrgott, daß aber in Folge ^gestellten Untersuchs sich die Nichtigkeit der Anklage ergebe. Darauf wird erkennt, daß Hauptmanntholomä sammr seinem Vater sich wohl verantwortet haben, Absch. 358, », — 24«—24«, Marchsmit Luggarus, (S, Luggarus; Art, 149—151),
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Art. 24«. Das Gesuch des Landvogts ab der Riviera im Namen der Gemeinde daselbst, esihr jedes Ort 3 Kronen für Fenster und Wappen in ihr neues GerichtshauS schenken, wird von ^Lucern, Zug und Solothurn in den Abschied genommen, Absch, 378, >, — 23«. Uri, Schwyz ""dwaldcii machen die Anzeige, daß ihre Commissarien zu Bellenz und Riviera sich beklagen, daß die ^Lauis und Luggarus aus ihren Märkten sie kein Getraide wollen kaufen lassen, — Es werden euW'
che,-de Weisungen an d-e beiden Landvögte erlassen und die Sache in den Abschied genommen,384. - 23 4, Die Amtsleute und andere in Bollenz sind angeschuldigt. Geld angeboten zu <damit dem Dominik de Cima, genannt Re, der damals im Gefängnis; gesessen, sein-' Recht ange^werde, während dessen Unschuld später an's Licht gekommen ist. Nun melden aber die Gesandten von ^daß sie von ihren Obern andere Instructionen über diesen Handel erhalten haben; auch sind ,hicher eitierlen Personen erschienen, Deßhalb wird die Sache verschoben und ein anderer Tag lsic^' ^den 25. fließenden Monats nach Staus angesezt; inzwischen sollen die nöthigcn Kundschaften d-"^ausgenommen werden, Absch. 387. a. - 232. Der Landvogt berichtet, wie Johann Dominik de E'''verklagt worden, daß er zwei aus Bünden in seinem Haus vergiftet, daß er einer Frau Gift gc-ss