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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1315
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Bellcnz, Bollcuz und Rivicra, l 3<»k» stjjH

^ Schazungskostcn sich ein Anstand erhoben hat, so wird dem Commissär geschrieben, er soll mir den^äznn reden, daß sie sich mit einem angemessenen Lohn begnügen, und soll die Chorherren diesen be-Wen hcißcm, Absch. 327, I<. 220 Auf Ansuchen des Commissär Tanner wird an den LandoogtRiviera geschrieben in Betreff Quittierung für eine Geldsumme, die er im Namen und aus Auftrag^ Commune Claro aufgebrochen hat, Absch. 327, I. 230, Landvogl Ulrich von Uri von Unter-^lden beschwert sich über den allzugroßen Zudrang beim Bankgcricht, auf welchem er jedermann umsonst^g't zu spreche schuldig sei, während im Verlauf der Woche fast niemand Recht suche. Darauf wird^kennt, er soll eS bei der bestehenden Ordnung des Bankgcrichts gänzlich bleiben lassen und vorab den"l'nien Recht sprechen; Rechtshändel der Reichen aber möge er wohl auf einen gelegener» Tag verschieben^ dann das gebührende Gerichtgeld davon nehmen. Absch, 327. m. 23 l. ES waltet ein SpanAschen Tanner und Tiber Burgo von Bellcnz in Betreff eines Rcchnungsbuchs des Hicronimus Cusa;Fleier hatte den lezteru hieher eitiert und begehrt nun, obschon dieser nicht erschienen, ihn anzuhören;cherwalden meint, es sei dieses eine abgcthaue Sache; Uri und Schwhz nehmen es in den Abschied.. 327, n. 232. Auf einen Vortrag des Baptist« Lago in Betreff der 00 Krön., welche die Kloster-Uen zu St, Bernhardin zu Bellenz ihm au seine Ansprache gutwillig geben wollen, wird an Stalthalter"ls Vogt benannten Klosters, geschrieben, er möchte demselben dazu bchülflich sein, sonst lasse manergangenen Urtheilcn verbleiben, Alstch, 327. p. 233. Ein Anzug der Gesandten vonwhz, im Namen der Kinder dcS Melchior Degen, wegen eines Schuldstrcits wird in den Abschied ge-,^Mcn, Absch, 327. q. 23lt. Auf eine Klage des Andreas Tatt wegen einer Buße von 118 Krön.

>hn die von Rufflc wegen Vermählung seines Sohns mit einem Mädchen daselbst verfällt haben,vd her

Tatt d ^ ^"^börigen im Misoxcrthal dazu anzuhalten, daß sie dem

«s Strafgeld zurükbezahlen, - Auch soll sich jedes Ort darüber beratheu, ob man die auf der dreiderax " gelegenen Güter des Amman»Matschiau" von Ruffle wegen Niederreißen einer Capelle

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^liieren, oder ob man suchen wolle, sich seiner Person zu versichern, Absch, 327. r. 233. Auf> Tage zu Schwhz war der Vorschlag in den Abschied genommen worden, für Einschränkung der

zu schwhz war

^ordentlichen Unkosten in den ennetbirgischcn Landvogteien Maßregeln zu treffen, Uri und Unter-^ sind nun instruiert, über die Sache einzutreten, Schwhz dagegen wünscht, daß die gemachte Ord-

^sgohobcn nnd daß es bei den alten Bräuchen belassen werde; deshalb wird jezt nichts darüber^lchieden, Absch. 327, s. 23t». Urtheil über die Anstände zwischen den Bcllcnzcrn und Luggarncrnder Straße, Fischenzeu, Eindämmung deS Tcssin, Steuern, Hoizrcchtc, Zoll, Waidgang, Salzkauf^ lv, ^S, Luggarus Art, 147). 237. Marchstreit mit Luggarus, (S, Luggarus Art. 148), 238. Urill ^>wh; melden, daß die drei die Grafschaft Bellenz beherrschenden Orte unweit Crcsciano ein Franen-genanntCrann" (Crana), besizen, daß dieses Kloster aber gar geringe Einkünfte habe und nun^ "cht'ge, ,it Hülfe frommer Leute einen Bau aufzuführen und deshalb um eine Uuterstüzuug bitte,,^lh' Lucern und Glarus schenken je drei gute Gulden, die andern nehmen cs in den Abschied, Absch.^^ 230, ES waltet schon lange ein Streit zwischen den Eheleuten Frau Elisabeth Fontaua undJohann Baptist Pusterla von Bellcnz, Auf dem Tag zu Bellcnz den 20, Mai fließendeny ^ war über den Handel ein Urtheil erlassen worden, das aber beide Parteien verschieden auslegen,tzr/"" einmal zu versuchen sie gütlich zu vereinbaren, oder dann über das benannte Urtheil eure""^ung zu gehe,,, ist mau heute zusammen gekommen, Aber auch jezt, nachdem man beide Parteien