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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1304
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Bellenz, Bollenz und Riviera, IStji

Harnische tilgen zu können, wird dem Commissär aufgetragen, über den Sachverhalt genaue Erkundigunge"einzuziehen, Ab,ch. 126, p. - I«« Commissär Tanncr stellt schriftlich das Gesuch, man möchte eine",der unvorsazlich einen Todtschlag verübt und von der Verwandtschaft bereits Verzeihung erlangt habe,libeneren, Schwhz und Unterwalden wollen entsprechen; Uri nimmt es in den Abschied, Absch, 12?,»-"II«. Ein Anzug Nri's über Fassung des großen GcschüzcS wird in den Abschied genommen, Abs-H^ ^auftragt, eine Ordonnanz für die Schloßknechte zu Bellenz zu entwerft"

und selbe den beiden andern Orten zur Einsichtnahme mitzutheilen, Absch, 127. o. 112 Dem Co""missär wird aufgetragen, den Marchanstand zwischen denen von Nuffle (Rovcredo) und der GrafikBellcnz genau zu untersuchen und über das Resultat zu berichten, Absch, 127, st. ng Auf ^Begehren des Pannerhcrrn Wascr um Ansczung eines Appellationstages wegen einer Ansprache, die "an jemanden zu Bellenz habe, wird an die cnnetbirgischcn Landvögte geschrieben, sie sollen berichten,vielleicht noch jemand appellieren möchte. Absch, 127, o. - 114. Auf das Gesuch des Andreas Wvon Bellcnz, man möchte ihm gegen denBrentenweinmachcr" daselbst bcbülflich sein damit derselbeBrentenwe.n, den er mache, ihm um den nämlichen Preis wie dem von Como zukommen lasse wird""den Commissär in diesem Sinn geschrien Absch, 127, f. . 1,5. Unterwalden beantragt', daß Z"Vermeidung weiterer Kosten d.e Besazung zu Bellenz wieder entlassen werde Absch 127 e- II« 3"'Hann Baptist de Ferrari bittet im Namen seines SchwShers Anton della Snsta um Nachlaß der 15 K-Buße .n .e er auf lez er Jahrrechnung zu Creseiano im Rechtshandel gegen Anton de Codeea weg-unwahrer Angaben verfallt worden, - Schwhz und Nidwalde,i sind geneiat -u entsvrestien ri will ^Sache auf flch bemhen lassen. Absch. IIS. _ .17, Weil äufig 2

Parteien ohne C.tat.on und ohne Wissen ihrer Gegenpartei in die Orte sich verfügen un hier Mg--m.ch-., nch s.i.d b,schloff», und d.u n.dlr ».«.-'"

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Absch, 116, 5. Den Landvögten der Landschaften Bellenz, Riviera und Bollcnz wird beft- ,

in den Urbar einzutragen, daß weder ste noch andere Beamte einem Banditen Aufenthalt gestatten d>>'^

dürft"

ohne Norwissen und Bewilligung der Obrigkeit und daß allfällig dort befindliche Banditen unverM^

fortgewiesen werden sollen, Absch, 116, c, II«. Weil nicht selten jemand auö Feindschaft unsästverklagt und dann gefoltert wird und dabei Kosten, Schaden und Schmerzen an sich selbst tragen

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wird den drei ennetbirgischen Landvögten anbefohlen, bekannt zu machen, daß in Zukunft geg"'^welcher einen Unschuldigen verklagt, ohne alle Gnade gerade so verfahren werden soll wie man B""den Verklagten, wenn er schuldig erfunden worden wäre, verfahren sein würde; diese Verordnung s^"sie in ihre Urbare eintragen, Absch, 116, st. - >2«. Auf die wiederholte Beschwerde des Hiero""""Burgo von Bellenz wird beschlossen, die Frage in den Abschied zu nehmen, ob man zu Gunst"'",Gläubiger demselben ein frei ficher Geleit an das Recht und wieder zurük ertheilcn wolle, in denoder auf einem allgemeinen Tag zu erscheinen, daselbst die ungichtigen Forderungen gichtig zu mach"'""!seine Ansprachen selber zu verfechten. Absch, 116, 0, - 125. Hauptmann Kamill Burgo vonbeschwert sich, daß Prc AugustinTcdcsg" ihn überall vcrläumde, und bittet, ihm dazu zu verhelft"' ^,derselbe widerrufe und in die Kosten verfällt werde, Absch. 146, s. _ einiger Zeit

Andreas Tatt und Johann Jakob Mollo im Namen der Commune Bellcnz ein Begehren gesteh