1000 Bellenz, Böllen; und Riviera, 433?»
Augenschein, bei welchem sich herausgestellt, daß selbst die Schlösser gefährdet seien, wird beschlösse"-Dem Wasser soll wieder sein früherer Lauf, bei den Carasscr Gütern vorbei, gegeben werden; wen"leztere dadurch Schaden leiden, sollen sie nach Schazung der gcschwornen Landschäzer entschädiget werde"!bei 100 Krön, Buße ist den Anstößern verboten, anderswo als auf ihrem Eigenthum sich gegen den An-drang des Wassers zu wehren, oder Schupfwuhrc zu bauen; denen von Carasso soll ihre Allmend ver-bleiben; an die Kosten und an die Entschädigung zu Gunsteil derer von Carasso bezahlt die Stadt Belle"!0000 Pfund, die anstoßenden Güter das übrige, — Wird zur Ratification in den Abschied genommenAbsch, 80, e. — «.'» Die Anzeige, daß einige auf der Riviera Vermächtnisse und Briefe aufrichten, d>eganz gegen die Statuten seien, wird all rokeronllum genommen. Absch, 80, ll,— 7<» Kundschaftcu in Be-treff des neuen Hauses des Jakob Mollo zu Bclleuz, welches in Folge „schlechter Bauart" Schaden gelitte"hat, Absch, 80. o. — 71. Bürgschaftsbrief deS Franz „Rathon" und des Augustin del „Chigc" v?"Bellen; für Andreas „Datho" (Tatt>, dem der Zoll um einen jährlichen Zins von 812 Sonnenkrv"auf fünf Jahre verliehen worden ist, Absch, 80. f. — 72. Hans Riser von Unterwalden der wcgc"Drohungen zu LauiS gefangen sizt, hat das Gesuch um ein sicher Geleit gestellt, um sich verantworte"zu können. Uri und Schwhz wollen es ihm nicht bewilligen; dem Boten von Nutcrwalden der lMüber nicht instruiert ist. wird es in den Abschied gegeben; ihren Bescheid sollen die beiden andern O""an Uri mittheilcn. Absch, 82.- 7Ä. Gegenwärtiger APPellationstag wurde der Anstände wegen ZwiM"einigen zu Bellen; in Betreff dcö Burggrabcus und auf das Ansuchen einiger Appellanten ausaescbricbc"Da nun aber wieder keine der Parteien erschienen ist und die Boten, wie schon wiederholt aber«.-.-?zum Besten geHaften worden sind, so wird auf Ratification hin beschlossen- Es soll in Zukunft jc^Streit, der vor der ^t. BartholomäuS-Jahrrechnung heraus appelliert wird sogleich hinausgezoiss"werden; sobald ein Appellationstag angcsezt worden, dürfen die Parteien durch'niemanden mehr^durch deil Landvogt, vertragen werden, bei einer noch zu bestimmenden Strafe Absch 86 a - 7«- ^den Bericht des Eonunissärs. daß die Schlösser zu Bcllenz mit Munition ziemlich versehen und daß i»"'gute Büchsensteiue um einen angemessenen Preis aus dem benachbarten Picmont angeboten w^c"seien, wird ihm aufgetragen, beförderlichst die nöthige Anzahl Steine für jedes Schloß anzuschaffen. ^mit man mit solchen versehen sei, Absch, 86, 6 - 73. Commissär Lussi meldet, daß er auf die Na-H"'^daß der Herzog von Mayland alle Festungen inspiriert und spanische Truppen in die herumliege"^"Fleken verlegt habe, sogleich einige Livincr als Besazung in die Schlösser genommen habe und bcg^'Weisung über sein weiteres Verhalten, ES wird ihm geschrieben, er soll auch fernerhin' gut Aufft^"haben und unverzüglich berichten, was sich weiter zutrage; er soll des ferneru auch die andern cn""^Landvögte zur Wachsamkeit ermahnen, soll bis auf weitern Bescheid die Mannschaft im Schloßund sie, wenn uötbig. verstärken, Absch, 86, o. - 7«. Es wird folgende Verordnung beantragt-Zukunft darf keine Partei, vhne ihrer Gegenpartei davon Anzeige gemacht zu haben, hinaus a" ?Orte gelangen, bei 25 Krön, Buße, außer wenn sie eine Bescheinigung deö CommissärS beibringt, dakdie entsprechende Anzeige gemacht habe ; jeder Bote soll seine Obrigkeit darum angehen, daß keineohne die andere angehört werde; der Cvmmissär soll diese Verordnung öffentlich bekannt mache" ^Wird zur Bestätigung in den Abschied genommen. Absch, 86, ll.