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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1301
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Bellenz, Bollcnz und Riviera ISK«»

Lehr

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^li't 77. Die beiden Prediger Trontan und Canessa waren wegen Verbreitung der lutherischen

^ e, der sieben Orten, der andere von der Regierung von Mahland, ausgewiesen worden.

^ sich nun im Thal von Ruffle (Roveredo) aufhalten sollen, so wird an den Rath des Obern

Bundes geschrieben, er möchte die beiden unverzüglich aus benanntem Thal weisen, da gemäß^ andern Widersacher dulden dürfe. Absch. 91. a. 78. Da der Trcsoricr desüiU, bon Savohen an die Kirche zu St. Stephan und an den Spital zu Bcllenz je 50 Kronen vcr-^ ^t, so soll jedes Ort seine Boten ans künftigen Tag zu Baden beauftragen, für Bezahlung dieser^u»»wn, sowie der Belohnung dcS Notarius, gemäß des Testamentes zu sorgen. Absch. 91. I).Co, ^ Dragona(ta) aus dem Thal bei Ravcechia große Verheerungen anrichtet, so soll derBekanntmachung erlassen, daß bci25Ducaten Buße niemand daselbst Steine brechen oder^ ^ lallen dürfe und daß, wenn sich jemand darüber zu beschweren habe, er seine Beschwerden auf der^^^uiäus-Tagsazung vorbringen möge. Absch. 91. o. 8«». Die von den Rathen aufgestellte Ord-hflj/ bestätigt, mit dem Zusaz, daß sie jährlich gemeinsam einen Eid schwören sollen, daß jeder ver-lict sij^ fleißig im Rath zu erscheinen, sobald die Zcitgloke in den Rath läutet, und daß der Sekcl-iehrl^ ber Stadt und Grafschaft Bellenz Nuz und Frommen zu fördern und über alle Sachen

Rechnung zu geben. Man behält sich jedoch dabei vor, diese Artikel nach Gutfinden abzuändernüber aufzuheben. Absch. 9l. ll 8S. Da in der Stadt und Grafschaft Bellenz Wucher mit

ja . großen Zinsen getrieben wird und zu besorgen ist, daß dieß auch zu CreSciano und Blcgno,^ > in den übrigen gemeinen Vogtcien einreißen möchte, so soll auf nächstem Tage zu Baden einwerden, überall dagegen einzuschreiten. Absch. 91. o. 8L. Uri, Schwhz und Nidwaldcnh?» beauftragt, ihren Angehörigen zu Bellen; und Mithaften anzubefehlen, daß sie ihren Antheil andar Erlangung des Getraidcs aus Mahland abtragen, oder daß sie die Gründe angeben,

^ ^ wollen, damit man sich darnach zu verhalten wisse. Absch. 98. FZ. 8S. Die

für Erlangung des Getraidcs aus Mahland abtragen, oder daß sie die Gründe angeben,

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^ l?on LauiS, daß die Zöllner von Bellenz von leichten Ochsen eben so viel Zoll

schweren, wird in den Abschied genommen. Absch. l09. a. 8kt. Alexander Lago be-iße uls Abgeordneter von LauiS, daß die von Jsone und Medeglia die Straße nicht unterhalten,Theilung vor neunzig Jahren zugethcilt worden. Die von Bellenz antworten imzn ^ brrer von Jsone und Medeglia dahin, daß sie nicht glauben, zum Bau dieser Straße verpflichtet>' '"bwm sie zur Zeit der Theilung zum Gericht und Gebiet von LauiS gehört haben und der^istic^ Privilegien laute:so bestäten wir und wend behalten die Dörfer Jsone und Mc

lhg ^ ^'ter Nachbarschaft, doch daß sie tragen ihr Beschwerden zu Guthcit der Stadt Bcllez." Absch.T>^s ^ Die Boten halten dem Rath von Bcllenz einen Anstand in Betreff cineö Erbfalls vort>jx ^ bittet, ihn bei seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben zu lassen. Absch. 109. c. 8«. Aul^be> ber Boten an den Rath von Bellenz, daß die Angehörigen der Landschaft nicht außer dersuchen sollen, sondern, wenn sie Rath bedürfen, denselben bei den drei Orten zu suchender Rath, mau möchte die Landschaft bei ihren Freiheiten bleiben lassen. Wird zugcpchert.fjss . ^9. g.. Auszug des Artikels auS den Statuten, handelnd vom Ehebruch, worin die Strafen^ '^fchiaf bei einer Frau in und außer dem Hause ihres Vatcrö oder Mannes, bei einer Jungund außer dem Hause ihres Vaters oder ihrer Verwandten, bei einer Wittwc, bei einer Ver-