Bellenz, Bollenz und Riviera, ISS». !ZM
appelliert gegen das durch Landvogt Holdencr erlassene und durch die Boten auf lezter Jahrrechnungtätigte Urtheil, — Er wird abgewiesen und zu einer Entschädigung von 15 Krön, an Baptist« Zarkonobefällt, Absch, 73. a. — Ein Jnjuricnstrcit zwischen Andreas Jatman und Anton della Sustagütlich entschieden, Absch, 73, l), — <»<lh, Ein Streit zwischen Baptista Zarkono und Mithaften und^holomäus Rusca in Betreff einiger Zinsen und Kosten wird dahin entschieden: RuSea soll denBrente Wein der verfallenen Zinsen 7 kleine Pfund (zu 5 Doppler) und für jeden Star'lchelkorn 15 Doppler ausrichten; die das gegenwärtige Jahr verfallenden Zinsen soll er ihnen gemäß^ Instrumente geben; auch soll er ihnen an die dieses Handels wegen gehabten Kosten 13 Krön,Elsten; im übrigen sollen die ergangenen Nrtheilc in Kraft verbleiben, Absch, 76, a, — S»i. Da hie
eine Partei ohne Anzeige an die andere vor die drei Orte gelangt, wird verordnet, daß in
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Zukunft keine Partei dieses thun dürfe, bei 25 Krön, Buße, außer wenn sie eine Bescheinigung vomUwissär bringt, daß sie der Gegenpartei davon Anzeige gemacht habe. Die Orte werden eingeladen,ne Partei ohne die andere anzuhören; dem Eommissär wird diese Verordnung zur BekanntmachungAbsch, 78, 5.— s»2. Da einige Stükbüchsen im Urncrschloß liegen, welche den drei Orten^k»>sam angehören, aber ohne Gestelle sind, so wird dem Eommissär aufgetragen, zu berichten, ob nocss^^don den frühern Reparaturen übrig geblieben sei, Absch. 78. o. — §»3. Auf das Gesuch des Stephand>ird^^ Lauis, man möchte sich für Freilassung seines in Mahland gefangenen Sohnes verwenden,beauftragt, den Gesandten von Mahland um seine Verwendung beim Gubernator zu ersuchen.
lu u ^ ^ ^ Bellen;, die von ihnen aufgestellte Sazung über den Kornkauf
^ Gasigen, wird in den Abschied genommen, Absch, 78, g, — K3, An den Großeanzler wird ein Schrei-Betreff des dem Riget zurükbehaltenen Korns, Absch, 78, Ii, — «tt5 Martin Trösch, Land-i>es ^'binen, und Hauptmann Magnus Tschudi führen Beschwerde, daß die von Bellenz, ungeachtet»hgMischen Mahland (als Herr von Bellen;) und den drei Landschaften Nri, Ursern und Livinen'brc Vertrags, von ihnen den Holzzoll beziehen wollen, und verlangen, daß die von Bellenz
daß <, ^3 darüber bcstzcndcu Freihcitsbriefc aufweisen. Die Anwälte der Stadt Bcllcnz entgegnen,N ß Neuerung gegen die von Livinen angefangen habe, indem deren Voreltern stets den Holz-
j?u^ haben, daß sie übrigens ihr Recht durch ihre alten Zollbücher erweisen können und daßVertrag in Folge des Verlurstcö der Herrschaft Bellenz von Seite Mahlands kraftlostvird erkennt: Die von Bellen; sollen dem Landvogt Trösch ihre Urkunden über ihrItz^j''^"es Recht vorweisen, damit nach deren Einsichtnahme die Parteien wo möglich sich vcr-Absch, 80, a. — 1»7, Im Namen der Landschaft Böllen; beschweren sich der alt-StatthalterAngel" (Giovanni Angelo) und der Landschreiber, 1) daß die von Bcllcnz von denen von^ a>eun leztere auf den Bartholomäi-Markt kommen, von jedem Roß einen Bazcn „Schwirengcld"wenn einer das Roß nicht anbinde; 2) daß die von Bellen; das „Fnrlcitgeld" habenkein Fürkauf getrieben werde; 3) daß selbe auch das Waaggcld von dem trausiticrcnden^Ussj ^^3en, Die Anwälte der Stadt Bellenz antworten, daß der erste Artikel bereits beim Eommissärbik gemacht worden und daher dessen Entscheid noch zu gewärtigen sei, und daß sie über
^ltsj ^ ^bern Artikel rechtskräftige Briefe besizcn, — Da nun eine gütliche Vereinbarung nicht er-t>!>ß ^ iaßt man es bei der frühern Erkanntniß verbleiben, Alsich. 80, l>. i»>». Lluf den Bericht,^ Tessi,i unterhalb der Schiffung zu Carasso bedeutenden Schaden anrichte, und nach genommenem